Produktinformationen
3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
DIESE GEWÄHRLEISTUNG WIRD AUSDRÜCKLICH GEWÄHRT UND ERSETZT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER
STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG GEWÄHRLEI-
STUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESONDEREN ZWECK. IN DEM UMFANG, IN
DEM SIE NICHT WIDERRUFEN WERDEN KÖNNEN, SIND DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN
IHRER DAUER AUF DIE DAUER DER AUSDRÜCKLICHEN EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG BE-
SCHRÄNKT.
ALLE NEBEN-, FOLGE-, DIREKTE, INDIREKTE ODER SONSTIGE SCHÄDEN JEGLICHER ART, INSBESONDERE
DIE FOLGENDEN, SIND VON DER HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN: Ausgaben für Kraftstoff, Transport des Produkts
zum Distributor/Händler und zurück, Abbau des Produkts am Boot und erneute Installation, Reisezeit des Mechanikers,
Gebühren
für
das
Zu-Wasser-lassen
Anhängertransport oder Abschleppen, Lagerung, Telefon-, Mobiltelefon-, Fax- oder Telegrammgebühren, Miete oder
dergleichen oder Austausch des Produkts oder Boots während der Gewhrleistung oder der Ausfallzeit, Taxi, Reise,
Unterkunft und Verpflegung, Verlust von oder Schäden an persönlichem Eigentum, Unannehmlichkeiten, Kosten zur
Deckung
der
Versicherung,
Gewinneinbußen, oder Verlust der Genussmöglichkeit sowie der Produktbenutzung.
EINIGE LÄNDER/STAATEN GESTATTEN NICHT DIE OBEN GENANNTEN AUSSCHLUSSERKLÄRUNGEN,
BESCHRÄNKUNGEN UND ANDEREN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE. INFOLGEDESSEN SIND DIESE FÜR SIE
MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR. DIESE GEWÄHRLEISTUNG GIBT IHNEN BESTIMMTE RECHTE, UND
SIE KÖNNEN NOCH WEITERE GESETZLICHE RECHTE HABEN, DIE VON LAND ZU LAND ODER STAAT ZU STAAT
UNTERSCHIEDLICH SEIN KÖNNEN.
Kein Vertriebsunternehmen, kein BRP-Händler sowie keine sonstige Person ist berechtigt, eine Beteuerung,
Geltendmachung oder Gewährleistung in Bezug auf das Produkt zu erklären, die nicht in dieser eingeschränkten
Gewährleistung enthalten ist. Falls dies doch erfolgt ist, wird sie gegenüber BRP nicht durchsetzbar sein.
BRP behält sich das Recht vor, diese Gewährleistung jederzeit zu modifizieren, wobei vorausgesetzt wird, dass eine
solche Modifizierung nicht die anwendbaren Gewährleistungsbedingungen für die Produkte ändert, die während der
Wirksamkeit dieser Gewährleistung verkauft wurden.
4. GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUM
Diese eingeschränkte Gewährleistung wird ab dem Datum des Kaufes durch den ersten Einzelhandelskunden oder ab
dem Datum wirksam, an dem das Produkt zum ersten Mal benutzt wird, je nachdem was zuerst eintritt, und zwar für einen
Zeitraum von:
36
AUFEINANDER
FOLGENDEN
Motormanagementmoduls (EMM) des Produkts, je nachdem was zuerst eintritt, bei privater Nutzung zur
Freizeitgestaltung; oder
12
AUFEINANDER
FOLGENDEN
Motormanagementmoduls (EMM) des Produkts, je nachdem was zuerst eintritt, bei gewerblicher Nutzung. Das Produkt
wird gewerblich genutzt, wenn es während eines Teils der Gewährleistungszeit im Zusammenhang mit einer Arbeit oder
Beschäftigung eingesetzt wird, die Einkommen abwirft. Ferner wird das Produkt gewerblich genutzt, wenn es zu
irgendeinem Zeitpunkt während der Gewährleistungszeit an einem Boot installiert wird, das gewerbliche Kennzeichen
aufweist oder für die gewerbliche Nutzung zugelassen ist.
Die Reparatur oder der Austausch von Teilen oder die Serviceleistung am Produkt, das dieser Gewährleistung unterliegt,
verlängert den Zeitraum dieser eingeschränkten Gewährleistung nicht über deren ursprünglichen Ablaufzeitpunkt
hinaus.
5. BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME DER GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung gilt nur dann, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a. Die Evinrude-Außenbordmotoren müssen von Ihrem Eigentümer neu und ungebraucht von einem BRP-Händler
erworben worden sein, der im Land, in dem der Kauf erfolgte, für den Vertrieb von Evinrude-Produkten berechtigt ist
(„Vertragshändler"),
b. Die von BRP vorgegebene Inspektion vor der Lieferung muss vom Käufer und Vertragshändler durchgeführt und
dokumentiert werden.
c. Das Produkt muss durch einen autorisierten BRP Vertragshändler ordnungsgemäß registriert worden sein.
d. Die Evinrude-Außenbordmotoren müssen in dem Land oder der Union von Ländern, in dem der Käufer seinen
Wohnsitz hat, gekauft worden sein.
e. Zur dauerhaften Übernahme der Gewährleistung müssen die routinemäßigen Wartungsarbeiten für das Produkt wie
in der Bedienungsanleitung beschrieben in den richtigen Zeitabständen ausgeführt werden. BRP behält sich das Recht
vor, die Gewährleistung nur dann zu übernehmen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Wartungsarbeiten
nachgewiesen wurde.
Sind die oben erwähnten Bedingungen nicht erfüllt, wird BRP die beschränkte Gewährleistung ablehnen – für private wie
auch kommerzielle Nutzer. Solche Einschränkungen sind erforderlich, damit BRP die Sicherheit seiner Produkte, Kunden
und der Öffentlichkeit schützen kann.
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oder
Aus-dem-Wasser-nehmen,
Lohnzahlungen,
Zeitverlust,
MONATEN
ODER
MONATEN
ODER
Liegeplatz-
Einkommensverluste,
750
BETRIEBSSTUNDEN
750
BETRIEBSSTUNDEN
oder
Dockgebühren,
Einnahmenausfälle
oder
gemäß
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des
gemäß
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des