9.Garantie und Gewährleistung
10 Verhalten bei Unfällen
Informieren Sie sich routinemäßig in regelmäßigen Abständen, welche
Möglichkeiten für die Erste Hilfe zur Verfügung stehen.
Informieren Sie - nach der Erstversorgung von Verletzten - bei Unfällen mit
Personen-, Geräte- oder Gebäudeschäden unverzüglich Ihren
Vorgesetzten.
Nennen Sie für den gezielten Einsatz von Rettungsfahrzeugen den
Schweregrad der Personen- und Sachschäden.
Verlassen Sie im Katastrophenfall (Brand) unverzüglich die Maschine.
Rückewagen
2020-11
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