2.Sicherheitshinweise
2.7
Anforderungen an den Bediener
Für die Bedienung der Maschine sind keine speziellen Kenntnisse aus den
Bereichen Maschinenbau oder Elektrotechnik notwendig. Der Bediener
muss jedoch mindestens 18 Jahre alt sein. Der Bediener muss vor der
erstmaligen
Arbeitsaufnahme
von
dem
Betreiber
der
Maschine
eingearbeitet und entsprechend unterwiesen werden (siehe Allgemeine
Sicherheitsbestimmungen). Für den Betrieb der Maschinen sind
Schutzschuhe und enganliegende Kleidung zu tragen.
Falls der Bediener Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen
muss dieser die notwendigen Fachkenntnisse besitzen.
Das Bedienpersonal muss nach der Einarbeitung in der Lage sein, folgende
Tätigkeiten selbstständig durchzuführen:
• Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen vor Arbeitsbeginn und
während des Betriebs.
• Beseitigung von Störungen für die keine Berufsausbildung im Bereich
Maschinenbau oder Elektrotechnik notwendig ist.
Rückewagen
2020-11
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