8.3
Hinweise bei Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen
Alle Arbeiten an den elektrischen Ausrüstungen (z.B. Beleuchtung) der
Maschine dürfen grundsätzlich nur von ausgebildeten Elektro-Fachkräften
ausgeführt werden.
Elektrische Ausrüstungen regelmäßig überprüfen: Lose Verbindungen
wieder befestigen Beschädigte Leitungen oder Kabel sofort austauschen.
Bei allen Arbeiten an spannungsführenden Maschinenteilen oder Leitungen
muss immer eine zweite Person anwesend sein, die im Notfall die
Stromzufuhr trennt.
Elektrische Einrichtungen niemals mit Wasser oder ähnlichen Flüssigkeiten
reinigen.
8.4
Hinweise bei Arbeiten an hydraulischen Ausrüstungen
Alle Arbeiten an den hydraulischen Ausrüstungen der Maschine dürfen
grundsätzlich nur von dafür ausgebildeten Fachkräften ausgeführt werden.
Vor den Arbeiten alle hydraulischen Anlagen / Anlagenteile drucklos
schalten.
Stellen Sie vor Arbeitsantritt sicher, dass für alle grundwassergefährdende
Stoffe (Öle, Kühlmittel u. ä.) geeignete Auffangbehälter zur Verfügung
stehen.
8.5
Tägliche Wartungsarbeiten
Überprüfen sie, dass:
• nichts „Abnormales" an den Befestigungen und den Hydraulikschläuchen
des Rückewagens aufgetreten ist.
• keine Beschädigungen oder Brüche passiert sind.
• keine Leckagen vorhanden sind.
Rückewagen
2020-11
8.Wartung
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