Garantie und Gewährleistung
Für die Holzspalter wird eine Garantie-
zeit von 12 und ein Gewährleistungs-
zeitraum von 24 Monaten ab Rech-
nungsdatum eingeräumt (bitte Rechnung
aufbewahren!). Der Gewährleistungsan-
spruch erstreckt sich auf alle Material-
und / oder Fabrikationsfehler. Schadhaf-
te Teile werden kostenlos ersetzt – sie
dürfen nur von einem Fachmann ausge-
tauscht werden. Beschädigte Aufkleber
bitte anfordern und erneuern.
Keine Gewährleistung besteht bei:
•
Schäden, die durch unsachgemäße
Behandlung oder Verwendung ent-
standen sind.
•
Transportschäden – diese müssen
dem Zusteller sofort nach Erhalt
der Warenlieferung gemeldet wer-
den.
Anmerkung
Im Zuge der technischen Weiterentwicklung arbeitet die Binderberger Maschi-
nenbau GmbH ständig an der Verbesserung ihrer Produkte. Änderungen gegen-
über den Abbildungen und Beschreibungen dieser Betriebsanleitung / Ersatz-
teilliste müssen wir uns darum vorbehalten, ein Anspruch auf Änderungen an
bereits ausgelieferten Maschinen kann daraus nicht abgeleitet werden. Techni-
sche Angaben, Maße und Gewichte sind unverbindlich.
Irrtümer vorbehalten.
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•
Umbauten oder Veränderungen an
der Maschine oder wenn keine
Originalersatzteile bzw. Normteile
für Instandsetzungsarbeiten ver-
wendet wurden.
Verhalten bei Unfällen
•
Informieren Sie sich routinemäßig
in regelmäßigen Abständen, wel-
che Möglichkeiten für die Erste
Hilfe zur Verfügung stehen.
•
Informieren Sie - nach der Erstver-
sorgung von Verletzten - bei Un-
fällen mit Personen-, Geräte- oder
Gebäudeschäden unverzüglich Ih-
ren Vorgesetzten.
•
Nennen Sie für den gezielten Ein-
satz von Rettungsfahrzeugen den
Schweregrad der Personen- und
Sachschäden.
•
Verlassen Sie im Katastrophenfall
(Brand) unverzüglich die Maschine.