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Messung Vorbereiten - testo 324 Bedienungsanleitung

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6.2.1.

Messung vorbereiten

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Die Inhalte des Kapitels Erste Schritte (siehe Erste
Schritte, Seite 22) werden als bekannt vorausgesetzt.
Allgemeine Hinweise zu den Dichtigkeitsprüfungen an Gas-
und Wasserleitungen nach DVGW und ÖVGW.
Vor Beginn von Arbeiten an gasführenden Leitungen ist
die zugehörige Absperreinrichtung zu schließen und
gegen Öffnen durch Unbefugte zu sichern (z. B. durch
Abnehmen des Schlüssels oder des Handrades). Wo
Gas austritt oder austreten kann, muss durch Lüftung
oder durch Abführen über einen Schlauch ins Freie
dafür gesorgt werden, dass das Gas gefahrlos entsorgt
wird. Die Absperreinrichtung ist erst dann wieder zu
öffnen, wenn sämtliche Öffnungen der abgesperrten
Leitungen, durch die Gas ausströmen könnte, dicht ver-
schlossen sind. Vorstehendes gilt nicht, wenn es sich
um äußere Instandhaltungs-Maßnahmen an Leitungen
handelt.
Wird an zugänglichen gasführenden Leitungen mit
einem Gasspürgerät nach DVGW-Hinweis G465-4 und
ÖVGW Richtlinie G 103 oder mit schaumbildenden
Mitteln nach DIN EN 14291 eine Leckage festgestellt,
muss die Stelle durch geeignete Maßnahmen
abgedichtet werden. Ableuchten mit Flammen ist
unzulässig. Das behelfsmäßige Abdichten ist zum
sofortigen Abwenden von Gefahren nur vorrübergehend
zulässig.
Leitungen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar unterliegen
einer Belastungs- und einer Dichtheitsprüfung, sowie
einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung (bei in Betrieb
befindlichen Anlagen). Die Prüfungen sind
durchzuführen, bevor die Leitung verputzt oder verdeckt
ist und ihre Verbindungen beschichtet oder umhüllt
sind. Die Prüfungen können auch abschnittsweise
durchgeführt werden.
Alle Prüfungen sind zu dokumentieren.
Zum Schutz des testo 324 ist sicherzustellen, dass die in
den Leitungen fließenden Gase öl und staubfrei sowie frei
von Feuchtigkeit sind.

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