de Montageanleitung
¡ Die Anschlussleitung muss an der Geräterückseite
angesteckt werden bis ein Klickgeräusch ertönt. Ei-
ne 3 m lange Anschlussleitung ist beim Kunden-
dienst erhältlich.
¡ Die Anschlussleitung darf nur durch eine Originallei-
tung ersetzt werden. Diese ist beim Kundendienst
erhältlich.
¡ Der Berührungsschutz muss durch den Einbau ge-
währleistet sein.
Gerät mit Schutzkontakt-Stecker elektrisch
anschließen
Hinweis: Das Gerät darf nur an eine vorschriftsmäßig
installierte Schutzkontakt-Steckdose angeschlossen
werden.
Den Stecker in die Schutzkontakt-Steckdose ste-
▶
cken.
Wenn das Gerät eingebaut ist, muss der Netzste-
cker der Netzanschlussleitung frei zugänglich sein.
Falls der freie Zugang zum Netzstecker nicht mög-
lich ist, muss in der festverlegten elektrischen Instal-
lation eine allpolige Trennvorrichtung nach den Er-
richtungsbestimmungen eingebaut werden.
Gerät ohne Schutzkontakt-Stecker elektrisch
anschließen
Hinweis: Nur ein konzessionierter Fachmann darf das
Gerät anschließen. Bei Schäden durch falschen An-
schluss besteht kein Anspruch auf Garantie.
In der festverlegten elektrischen Installation muss eine
allpolige Trennvorrichtung nach den Errichtungsbestim-
mungen eingebaut werden.
Phase- und Neutral- ("Null-") Leiter in der Anschluss-
1.
dose identifizieren.
Bei Falschanschluss kann das Gerät beschädigt
werden.
Nach Anschlussbild anschließen.
2.
Spannung siehe Typenschild.
Die Adern der Netzanschlussleitung entsprechend
3.
der Farbcodierung anschließen:
grün-gelb = Schutzleiter
‒
blau = Neutral- ("Null-") Leiter
‒
braun = Phase (Außenleiter)
‒
29.8 Gerät einbauen
Das Gerät ganz einschieben und mittig ausrichten.
1.
52
Das Gerät festschrauben.
2.
Hinweis: Der Spalt zwischen Arbeitsplatte und Gerät
darf nicht durch zusätzliche Leisten verschlossen wer-
den.
An den Seitenwänden des Umbauschrankes dürfen
keine Wärmeschutzleisten angebracht werden.
29.9 Gerät ausbauen
Das Gerät spannungslos machen.
1.
Die Befestigungsschrauben lösen.
2.
Das Gerät leicht anheben und ganz herausziehen.
3.