3.2 Standortwahl
Die Hebebühne ist für den Aufbau in geschlossenen Werkstatträumen zugelassen. Eine Verwendung in
explosionsgefährdeten Räumen ist nicht zulässig. Die Aufstellung in einer Waschhalle wird nicht empfohlen.
3.3 Bodenbeschaffenheit
2-Säulen-Hebebühnen sind auf ebenem Boden aufzustellen. Das Fundament muss der Güte C20/25 entsprechen.
Eine Mindestbetonstärke von 200 mm ohne Estrich oder andere Deckschichten aufweisen und armiert sein. Für
die korrekte Auswahl des Aufstellungsortes und die Sicherstellung der Tragfähigkeit des Bodens ist der Betreiber
verantwortlich.
ACHTUNG: Durch Böden, welche die Anforderungen nicht erfüllen, können schwere Sach- und
Personenschäden hervorgerufen werden. Montieren Sie die Säulen nicht auf Asphalt, weichem Estrich oder in der
Nähe von Dehnungsfugen.
3.4 Montage der Säulen
Die schwarzen Grundplatten auf den ebenen Betonfußboden legen. Wenn Sie die mitgelieferte Kabelführung
verwenden möchten dann legen Sie die Platten in einem Außenabstand von 3630 mm aus (Abb. 1). Ansonsten sind
Sie variabel mit dem Abstand (Hersteller kontaktieren).
ACHTUNG: Achten Sie beim wählen des Abstandes darauf dass Sie die Säulen nicht zu weit auseinander oder zu
dicht zusammen stellen, damit die Funktion der Tragarme noch gewährleistet ist und Sie noch sämtliche
Fahrzeuge heben können.
Nivellieren Sie die schwarzen Grundplatten mit den mitgelieferten Unterlegstücken aus, so dass diese in
Waage liegen (Abb. 2).
Nun die Hubsäulen mit den mitgelieferten Schrauben und Unterlegscheiben auf den Grundplatten festschrauben
(Abb. 3) und anschließend die Grundplatten am Boden verankern.
Abb. 3
Abb. 1
Ankergrößen und Ankerarten:
Schwerlastanker:
Die Schwerlastanker müssen nach ETA für
gerissenen und ungerissenen Beton zugelassen
sein.
Anker:
Anzugsdrehmoment:
- 10 -
Abb. 2
Fischer FAZ II 16/50
Upat MAX 16/50
14 Stück
110 Nm