GARANTIEBESTIMMUNGEN
Werden an abgelehnten Reklamationen Reparaturen,
Service oder Umbauten von uns vorgenommen,
behalten wir uns vor, diese Leistung zuzüglich der
verwendeten Ersatzteile zu berechnen. Jede dieser
Reparaturen bzw. Service muss vorher über Ihren
ROTWILD Fachhändler mit unserer Serviceabteilung
abgesprochen werden. Wir haften nicht für Unfall- und
Folgeschäden.
Der Benutzer trägt das Risiko bei Personen- und Sach-
schäden, wenn das ROTWILD Rad zu irgendeinem
Zeitpunkt für Stunt-Fahrten, Renneinsätze und ähnliche
Aktivitäten benutzt wird. Garantieleistungen werden
nur bei Fehlern in Material oder Verarbeitung erbracht.
Niemals bei Überlastungs- oder Ermüdungsbrüchen.
Dies gilt auch für Kraft- oder Motorunterstützung jeder
Art, für Rennen und alles, was über eine normale
Nutzung hinausgeht.
ROTWILD Räder sind mit Komponenten weltweiter
Zulieferer ausgestattet. Technische Änderungen und
Farbänderungen sowie Verbesserungen aus tech-
nischer Sicht können ohne Vorankündigung vollzogen
werden. Die endgültige Entscheidung, inwieweit ein
Teil im Garantieschutz inbegriffen ist, obliegt unseren
Technikern.
Geltendmachung der Garantie
Zur Geltendmachung der Garantie muss der Kaufver-
trag dem autorisierten Servicehändler vorgelegt wer-
den. Die Garantie kann nur geltend gemacht werden in
Verbindung mit dem Kaufbeleg.
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verschleiß
Einige Bauteile Ihres Rades unterliegen funktions-
bedingt einem Verschleiß und fallen daher – soweit
verschleißbedingt – auch nicht unter die Mängelan-
sprüche. Die Höhe des Verschleißes ist von der
Pflege und der Wartung und der Art der Nutzung des
Fahrrades (Fahrleistung, Regenfahrt, Schmutz, Salz
etc.) abhängig. Fahrräder, die oft im Freien abgestellt
werden, können durch Witterungseinflüsse ebenfalls
erhöhtem Verschleiß unterliegen. Dies gilt z.B. auch
bei salzhaltiger Meeresluft.
Diese Teile bedürfen regelässiger Wartung und Pflege,
dennoch erreichen Sie in Abhängigkeit der Nutzungs-
intensität und -bedingungen früher oder später das
Ende Ihrer Lebensdauer. Die Teile müssen bei Errei-
chen ihrer Verschleißgrenze getauscht werden.
Dazu gehören: Antriebskette, Kassette, Kettenrad,
Griffgummis, Schaltwerk, Schaltungszüge, Lenker
und Vorbau, Sattelstütze und Sattel, Bremsbeläge,
Laufräder inkl. Reifen.
Bremsbeläge
Die Beläge von Scheibenbremsen unterliegen funkti-
onsbedingt einem Verschleiß. Bei sportlicher Nutzung
oder Fahrten in bergigem Terrain kann der Wechsel
der Beläge in kurzen Abständen erforderlich werden.
Kontrollieren Sie den Belagszustand regelmäßig und
lassen Sie diese falls nötig von einer Fachwerkstatt
austauschen.
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ROTWILD USER MANUAL | 2014
Federgabel und Stoßdämpfer
Die Lagerungen und Dichtungen sind ständig in Bewe-
gung, wenn das Fahrwerk arbeitet. Durch Umweltein-
flüsse (Regen, Staub etc.) kommt es prinzipbedingt
zum Verschleiß dieser beweglichen Teile. Sie müssen
daher regelmäßig gereinigt und gewartet werden. Je
nach Einsatzbedingungen kann dennoch nicht aus-
geschlossen werden, dass die Teile durch Verschleiß
bedingt ersetzt werden müssen, z.B. wenn sich Spiel
in den Lagerbuchsen einstellt.
Es wird dringend darauf hingewiesen, dass die Benut-
zung eines verschlissenen Teils gefährlich ist und zu
Unfällen führen kann. Außerdem kann die Benutzung
eines verschlissenen Teiles Schäden an weiteren Fahr-
radteilen verursachen. Wenden Sie sich bei Fragen zur
Montage, Einstellung, Wartung und Bedienung an eine
qualifizierte Fachwerkstatt.
Beachten Sie bitte die von den herstellern innerhalb
der Betriebsanleitungen vorgeschriebenen Service-
und Wartungsintervalle.