10 Ausserbetriebnahme, Demontage und Entsorgung
10.1 Sicherheitshinweise zur Ausserbetriebnahme, Demontage, Entsorgung
10.2 Ausserbetriebnahme
10.3 Demontage
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Ausserbetriebnahme, Demontage und Entsorgung
Die Compact-Schlitten sind nach dem Gerbrauchsende ordnungsgemäss zu
demontieren und umweltgerecht zu entsorgen.
WARNUNG
Verletzungsgefahr
Demontage und Entsorgung!
Durch unsachgemäss ausgeführte Tätigkeiten kann es zu erheblichen
Sachschäden sowie schweren Verletzungen kommen.
Der Betreiber muss seine Sorgfaltspflichten wahrnehmen und speziell
ausgebildetes Fachpersonal zur Ausführung der Tätigkeiten einsetzen.
Die Sicherheitshinweise in
dieser Montageanleitung müssen ebenfalls beachtet werden.
Falls die Compact-Schlitten für einen längeren Zeitraum nicht zum Einsatz
kommen, sind diese ordnungsgemäss ausser Betrieb zu setzen und wie in
Kapitel 4.5 beschrieben zu lagern.
Die Demontage der CS-Module darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal
erfolgen.
VORSICHT
Verletzungsgefahr durch unkontrollierte Bewegungen der CS-Module!
Bei der Demontage der Compact-Schlitten aus einer Anlage besteht Gefahr
durch unkontrollierte Bewegungen. Werden pneumatische Anschlüsse unter
Druck getrennt, kann es zu schweren Körperverletzungen kommen.
Vor dem Ausbau die Medienversorgung (Pneumatik) trennen, Anlage
entlüften und deaktivieren!
Ausbau nur von qualifiziertem Fachpersonal durchführen lassen!
CS-Modul nur bei ausgeschalteter und gesicherter Steuerung ausbauen!
Montageanleitung DE
bei
unsachgemässer
Kapitel 2 „Grundlegende Sicherheitshinweise"
CS 6/20 - CS 6/40
Ausserbetriebnahme,
Stand 01.06.2021
Version 2.0