Werkzeugkasten
2.4.2 Bordwerkzeug
In jedem Fahrzeug ist eine individuelle Grundausstattung an
Bordwerkzeug und Zubehör vorhanden. Der Werkzeugkasten
wird dem Fahrzeug lose beigelegt. Bei der Auslieferung befindet
er sich in der Garage oder unter dem Bett.
2.5 Vor der Fahrt
2.5.1 Was vor der ersten Fahrt zu beachten ist
Zulassung (Deutschland)
Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen fährt, ist zulassungs-
pflichtig. So auch Ihr neues Reisemobil. Die Zulassung beantragen
Sie bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle.
Bei der Zulassungsstelle müssen folgende Unterlagen vorgelegt
werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder
Certificate of Conformity (CoC)
- Elektronische Versicherungsbestätigung/eVB-Nummer
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Ggf. Zulassungsvollmacht
- Ggf. Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
Hauptuntersuchung (Deutschland)
Reisemobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen,
wie Pkw, erstmals nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre zur
Hauptuntersuchung. Mobile mit einem Gewicht von 3,5 bis 7,5
Tonnen müssen in den ersten sechs Jahren ab der Erstzulassung
alle zwei Jahre vorgeführt werden. Danach ist jedes Jahr eine
Untersuchung fällig.
Die Hauptuntersuchung kann durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) durchgeführt werden.
Bei jeder Hauptuntersuchung müssen Sie Folgendes vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I;
- Gültige Gasprüfbescheinigung über die Gasinstallation. Die
Erstbescheinigung erhalten Sie von Ihrem Händler.
2. Sicherheit
11