06.3 Vorschriften
Die in diesem Abschnitt aufgeführten Hinweise müssen stets eingehalten werden, um die
Sicherheit der Bediener zu schützen und Schäden an der Arbeitsbühne zu vermeiden.
Erlauben Sie keinem unbefugtem Personal ein Eingreifen
an der Maschine. Nur zugelassenes und kompetentes
Personal darf dies tun und muss dabei die
Sicherheitsanweisungen in Bezug auf den Schutz des
Personals und der Umwelt einhalten.
Führen Sie keinerlei Eingriffe ohne vorherige
Genehmigung aus.
Alle nicht in diesem Kapitel aufgeführten
Wartungsarbeiten müssen durch kompetentes und
zugelassenes Wartungspersonal ausgeführt werden.
Schalten Sie alle Energiequellen der Arbeitsmaschine aus und
lassen Sie den Druck an der Hydraulikanlage ab, wenn beliebige
Wartungsarbeiten ausgeführt werden sollen.
Die Arbeitsbühne muss vollständig geschlossen und zu Boden
abgesenkt werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen Stützen
oder Halter angebracht werden, um wiederholte Bewegungen der
Maschine zu verhindern.
Führen Sie keine Schweiß-, Schleif- oder Bohrarbeiten aus, damit
die Konstruktion der Maschine nicht geschwächt wird.
Entfernen Sie nicht die Plombierungen an den Ventilen.
Prüfen Sie am Ende aller Wartungsarbeiten, vor Inbetriebnahme
der ausfahrbaren Brücke, dass keine Werkzeuge oder Fremdkörper
darauf vergessen wurden.
Prüfen Sie, dass sich keine Personen im Steuerungsbereich
befinden, die nicht für die Wartungsarbeiten zuständig sind.
Beachten Sie die für die Wartung und den technischen
Kundendienst geltenden Vorgehensweisen.
Verwenden Sie für alle Reparaturen vom Hersteller zertifizierte
Original-Ersatzteile. Jegliche Nichtbeachtung dieser Regel ruft
schwere Gefahren für die Sicherheit und Stabilität der Maschine
hervor.
WARTUNG
Kapitel
06
Blatt
02
Überarbeitung
Datum der Überarb.