Aktivkohlefilter
GENO AF-5
B
Grundlegende Informationen
1 | Gesetze, Verordnungen, Normen
2 | Brennwerttechnik
3 | Neutralisation
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Diese Betriebsanleitung berücksichtigt die geltenden Vorschriften
und gibt Ihnen Hinweise für den sicheren Betrieb Ihrer Wasseraufbe-
reitungsanlage.
Folgende Regelwerke gelten neben den öffentlichen Vorschriften als
Richtlinie für die Behandlung und Einleitung von Kondenswasser aus
Brennwertkesseln in die öffentliche Kanalisation.
Arbeitsblatt DWA-A 251:2011-11 „Kondensate aus Brennwertkes-
•
seln".
E DIN 4716-1 „Neutralisationseinrichtungen – Teil 1: Ölfeuerungs-
•
anlagen und deren Abgasanlagen.
E DIN 4716-2 „Neutralisationseinrichtungen – Teil 2: Gasfeuerstät-
•
ten und deren Abgasanlagen".
DVGW-VP 114 „Neutralisationseinrichtungen für Gasfeuerstätten;
•
Anforderungen und Prüfung".
Bei Brennwertheizkesseln wird die im Abgas verbleibende Wärme
über Wärmetauscher zusätzlich genutzt und somit ein optimaler Wir-
kungsgrad erreicht. Durch die niedrige Abgastemperatur kondensiert
der Wasseranteil. Dieses Kondenswasser muss i.d.R. vor Einleitung
in die Kanalisation behandelt werden um die geltenden Richtlinien zu
erfüllen.
Der Begriff „Neutralisation" wird lt. Arbeitsblatt DWA-A 251:2011-11
für die Behandlung von Kondenswasser aus Brennwertkesseln wie
folgt definiert:
Anhebung des pH-Wertes des sauren Kondenswassers auf einen
Wert über 6,5.
025 410 870 Erstellt: fwir-mawi G:\BA-410870_025_AKTIVKOHLEFILTER AF-5