Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Außerbetriebnahme; Entsorgung Des Gerätes In Der Bundesrepublik Deutschland - Binder CB Serie Betriebsanleitung

Co2-inkubatoren; co2-inkubatoren mit o2 -regelung; co2-inkubatoren mit feuchteregelung
Inhaltsverzeichnis

Werbung

23.2 Außerbetriebnahme
• Schalten Sie das Gerät am Hauptschalter aus und trennen Sie es vom Stromnetz (Netzstecker ziehen).
Bei Ausschalten mit dem Hauptschalter bleiben gespeicherte Parameter erhalten.
• Unterbrechen Sie die CO
die Gasanschlüsse.
• CBF / CBF-UL: Entleeren Sie den Frischwasserbeutel.
• Der Geräteinnenraum muss nach einer Sterilisation ausreichend abgekühlt sein, bevor Teile entnom-
men werden.
• Die Permadry™ Schale darf nicht mit Wasser gefüllt bleiben, wenn der CO
ist. Sonst kann Kondensation an den Innenwänden auftreten. In diesem Fall muss der Innenraum vor
einer erneuten Inbetriebnahme gereinigt und mit offenen Türen für mindestens eine Stunde ausgetrock-
net werden. BINDER empfiehlt eine Heißluftsterilisation vor Inbetriebnahme.
• Vorübergehende Außerbetriebnahme: Beachten Sie die Hinweise zur geeigneten Lagerung, Kap. 3.3.
• Endgültige Außerbetriebnahme: Entsorgen Sie das Gerät gemäß Kap. 23.3 bis 23.5.
• Beachten Sie bei erneuter Inbetriebnahme die entsprechenden Sicherheitshinweise.
23.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß Anhang I der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für aus-
schließlich gewerbliche Nutzung" (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen
abgegeben werden.
Die Geräte tragen das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und Balken) zur
Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. August 2005 in der EU
in Verkehr gebracht wurden und gemäß Richtlinie 2012/19/EU und ElektroG getrennt zu ent-
sorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus Umweltschutzgründen wiederverwer-
tet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerä-
tegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) entsorgen oder kontaktieren Sie den
BINDER Service, damit dieser die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) organisiert.
Gefahr des Verstoßes gegen geltendes Recht bei unsachgemäßer Entsorgung.
Nichteinhaltung des geltenden Rechts.
∅ Geben Sie BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen ab.
 Lassen Sie das Gerät fachgerecht bei einem Recyclingunternehmen entsorgen, das
nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG (vom 20.10.2015 (BGBl. I S.
1739) zertifiziert ist
oder
 Beauftragen Sie den BINDER Service mit der Entsorgung. Es gelten die beim Kauf des
Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU von zertifizierten Unterneh-
men in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunterneh-
men auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material sein.
CB / CB-UL, CBF / CBF-UL (E7) 07/2021
Zufuhr, O
- und N
Zufuhr (Gerät mit O
2
2
2
-Regelung) zum Gerät. Entfernen Sie
2
HINWEIS
-Inkubator außer Betrieb
2
Seite 174/196

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis