GARANTIE FÜR DAS EMISSIONSVERRINGERUNGSSYSTEM
Garantie für das Emissionsverringerungssystem („ECS-Garan-
tie") für kleine Geländefahrzeugmotoren für Kalifornien, Baujahr
1995 und später (für andere US-Bundesstaaten Motoren,
Modelljahr 1997 und später):
A. ANWENDUNGSBEREICH: Diese Garantie gilt für kleine
Geländefahrzeugmotoren für Kalifornien, Baujahr 1995 und
später (für andere US-Bundesstaaten Motoren, Modelljahr
1997 und später). Die Laufzeit der ECS-Garantie beginnt am
Datum der Auslieferung des neuen Motors bzw. Fahrzeugs
an den ursprünglichen Endkäufer und dauert 24 aufeinander-
folgende Monate danach.
B. ALLGEMEINER DECKUNGSBEREICH DER EMISSIONS-
GARANTIE:
Tecumseh Power Company garantiert dem ursprünglichen
Endkäufer des neuen Motors oder Fahrzeugs und allen
nachfolgenden Käufern, dass jeder kleine Geländefahrzeug-
motor Folgendes erfüllt:
1. Gemäß allen zutreffenden Vorschriften des kaliforni-
schen Air Resources Board und dessen Zuständigkeits-
bereich nach Angaben in Kapitel 1 und 2, Teil 5, Division
26 der Gesundheits- und Sicherheitsregeln (Health and
Safety Code) entworfen, erzeugt und ausgerüstet; sowie
2. Frei von Material- und Fertigungsfehlern, die während
der Laufzeit der ECS-Garantie dazu führen, dass ein von
der Garantie gedeckter, emissionsbezogener Teil aus-
fällt; dieser Teil wird in allen wichtigen Belangen dem Teil
entsprechen, der in der Anwendung des Motorherstellers
zu Zertifizierungszwecken beschrieben wird.
C. Die ECS-Garantie gilt nur für emissionsbezogene Teile des
Motors, und zwar wie folgt:
1. Jegliche garantierten, emissionsbezogenen Teile, die
nicht gemäß den Angaben in der Bedienungsanleitung im
Rahmen erforderlicher Wartungsarbeiten ausgetauscht
werden müssen, werden während der Laufzeit der ECS-
Garantie gewährleistet. Sollte ein solcher Teil während
der Laufzeit der ECS-Garantie ausfallen, wird dieser von
der Tecumseh Power Company gemäß Unterabschnitt 4
unten repariert oder ausgetauscht. Jeglicher unter der
ECS-Garantie reparierte oder ausgetauschte Teil wird für
die verbleibende Dauer der ECS-Garantie garantiert.
2. Jeglicher garantierte, emissionsbezogene Teil, der
gemäß den Angaben in der Bedienungsanleitung im
Rahmen der Wartungsaufgaben nur zur Inspektion vor-
gesehen ist, ist über die Laufzeit der ECS-Garantie
garantiert. Eine Angabe in solchen schriftlichen Anleitun-
gen über „Reparatur oder Austausch nach Bedarf" ver-
kürzt die Laufzeit der ECS-Garantie nicht. Jeglicher unter
der ECS-Garantie reparierte oder ausgetauschte Teil
wird für die verbleibende Dauer der ECS-Garantie garan-
tiert.
3. Jegliche garantierten, emissionsbezogenen Teile, die
gemäß den Angaben in der Bedienungsanleitung im Rah-
men erforderlicher Wartungsarbeiten ausgetauscht wer-
den müssen, werden für den Zeitraum bis zum ersten
planmäßigen Austauschzeitpunkt für diesen Teil garan-
tiert. Sollte der Teil vor dem ersten planmäßigen Aus-
tausch ausfallen, wird der Teil von Tecumseh Power
Company gemäß Unterabschnitt 4 unten repariert oder
ausgetauscht. Jeglicher unter der ECS-Garantie reparierte
oder ausgetauschte emissionsbezogene Teil wird für die
verbleibende Dauer der ECS-Garantie bis zum ersten
planmäßigen Austauschzeitpunkt für diesen Teil garan-
tiert.
Für Ihr Land gelten möglicherweise andere Emissionsschutzvorschriften.
Die Garantieerklärung für die Emissionsbegrenzungsanlage gilt nur für Motoren mit Emissionsschutzerklärung und für das
Etikett, das sich auf „Emissionsschutzvorschriften" bezieht.
181-1132-4
WICHTIG
Viertaktmotor • Vertikale Kurbelwelle • Luftkühlung
4. Die Reparatur oder der Austausch eines jeglichen garan-
tierten, emissionsbezogenen Teils im Rahmen dieser
ECS-Garantie wird bei einer Tecumseh-Vertragswerk-
statt kostenlos durchgeführt.
5. Dem Besitzer werden keine Gebühren für Diagnosearbei-
ten verrechnet, die zur Erkenntnis führen, dass ein von
der ECS-Garantie gedeckter Teil fehlerhaft ist, vorausge-
setzt, diese Diagnosearbeiten wurden bei einer Tecum-
seh-Vertragswerkstatt durchgeführt.
6. Tecumseh Power Company haftet für Schäden an ande-
ren Original-Motorkomponenten oder genehmigten Modi-
fizierungen, die durch den Ausfall eines von der ECS-
Garantie gedeckten emissionsbezogenen Teils verur-
sacht wurden.
7. Während der gesamten Laufzeit der ECS-Garantie wird
Tecumseh
Power
Bestand an emissionsbezogenen Garantieteilen auf
Lager halten, um den Bedarf an diesen emissionsbezo-
genen Teilen zu decken.
8. Jeder von der Tecumseh Power Company autorisierte
und genehmigte emissionsbezogene Ersatzteil darf bei
der Ausführung jeglicher ECS-Garantiearbeiten oder -
reparaturen verwendet werden, und wird dem Eigentü-
mer kostenlos geliefert. Eine solche Verwendung verrin-
gert die Pflichten der Tecumseh Power Company bzgl.
der ECS-Garantie nicht.
9. Nicht genehmigte oder modifizierte Teile dürfen nicht zur
Reparatur eines Motors der Tecumseh Power Company
verwendet werden. Die Verwendung solcher Teile macht
diese ECS-Garantie nichtig und ist ein ausreichender
Grund, den ECS-Garantieanspruch abzulehnen. Die
Tecumseh Power Company haftet im Rahmen dieser
Garantie nicht für Ausfälle anderer, von der Garantie
gedeckten Teile eines Motors der Tecumseh Power
Company, die auf Grund der Verwendung eines nicht
genehmigten Zusatzteils oder modifizierten Teils ausfal-
len.
ZU EMISSIONBEZOGENEN TEILEN GEHÖREN FOLGENDE:
1. Vergaser-Baugruppe und deren interne Komponenten
a) Kraftstofffilter
b) Vergaserdichtungen
c) Ansaugrohr
2. Luftfilterbaugruppe
a) Luftfiltereinsätze
3. Zündanlage, einschliesslich:
a) Zündkerze
b) Zündmodul
c) Kurbelwangenbaugruppe
4. Schalldämpfer mit Katalysator (sofern vorhanden)
a) Schalldämpferdichtung (sofern vorhanden)
b) Aufpuffverteiler (sofern vorhanden)
5. Kurbelgehäuseentlüftung und deren Komponenten
a) Entlüftungsschlauch
6. Kraftstoffdampf-Rückhaltesystem einschließlich Kompo-
nenten:
a) Kraftstoffleitung(en)
b) Kraftstofffilter
c) Kanister (sofern vorhanden)
d) Kraftstofftank (sofern vorhanden)
e) Kraftstofftankdeckel (sofern vorhanden)
Company
einen
ausreichenden
Revidiert im Juli 2005
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