VORSICHT!
Beschädigungsgefahr durch Betrieb ohne Kühlmittel.
Schwerwiegende Sachschäden können die Folge sein.
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Wassergekühlte Schweißbrenner nie ohne Kühlmittel in Betrieb nehmen.
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Für hieraus entstandene Schäden haftet der Hersteller nicht, sämtliche Gewährleis-
tungsansprüche erlöschen.
VORSICHT!
Gefahr durch Kühlmittelaustritt.
Schwerwiegende Personen- und Sachschäden können die Folge sein.
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Die Kühlmittel-Schläuche der wassergekühlten Schweißbrenner immer mit dem dar-
auf montierten Kunststoff-Verschluss verschließen, wenn diese vom Kühlgerät oder
vom Drahtvorschub getrennt werden.
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