B eachten Sie die Kennzeichnung
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der Verpackungsmaterialien bei der
PAP
Abfalltrennung, diese sind gekenn-
zeichnet mit Abkürzungen (a) und
Nummern (b) mit folgender Bedeu-
tung: 1-7: Kunststoffe/ 20-22: Papier
und Pappe/ 80-98: Verbundstoffe.
9. Garantieerklärung
Unbeschadet der gesetzlichen Gewähr-
leistungsansprüche gewährt der Herstel-
ler eine Garantie gemäß den Gesetzen
Ihres Landes, mindestens jedoch 1 Jahr
(in Deutschland 2 Jahre). Garantiebeginn
ist das Verkaufsdatum des Gerätes an
den Endverbraucher.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich
auf Mängel, die auf Material- oder Her-
stellungsfehler zurückzuführen sind.
Garantiereparaturen dürfen ausschließ-
lich von einem autorisierten Kunden-
dienst durchgeführt werden. Um Ihren
Garantieanspruch geltend zu machen ist
der Original-Verkaufsbeleg (mit Verkaufs-
datum) beizufügen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Normaler Verschleiß
X
U nsachgemäße Anwendungen, wie
X
z.B. Überlastung des Gerätes, nicht zu-
gelassene Zubehörteile
B eschädigung durch Fremdeinwirkun-
X
gen, Gewaltanwendung oder durch
Fremdkörper
S chäden die durch Nichtbeachtung
X
der Gebrauchsanleitung entstehen,
z.B. Anschluss an eine falsche Netz-
spannung oder Nichtbeachtung der
Montageanleitung
K omplett oder teilweise demontierte
X
Geräte
DE
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