Instandhaltung
Reinigung
Die Geräte können mit einem handelsüblichen Haus-
haltsreiniger (kein Scheuermittel) gereinigt werden.
Inspektion und Wartung
Die Inspektion und Wartung einer Heizungsanlage ist
durch die Energieeinsparverordnung und die Normen
DIN 4755, DIN 1988-8 und EN 806 vorgeschrieben.
Die regelmäßige Wartung gewährleistet einen stö-
rungsfreien, energiesparenden und umweltschonen-
den Heizbetrieb. Dazu schließen Sie am besten mit
Ihrem Heizungsfachbetrieb einen Inspektions- und
Wartungsvertrag ab.
Heizkessel
Mit zunehmender Verschmutzung des Heizkessels
steigt die Abgastemperatur und damit auch der Ener-
gieverlust. Deshalb soll jeder Heizkessel jährlich gerei-
nigt werden.
Trinkwasserfilter (falls vorhanden)
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel
„Begriffserklärungen" im Anhang.
Aus hygienischen Gründen
■
bei nicht rückspülbaren Filtern alle 6 Monate den Fil-
tereinsatz erneuern (Sichtkontrolle alle 2 Monate),
■
bei rückspülbaren Filtern alle 2 Monate rückspülen.
20