BGE
jeder Arbeit am Einbringgerät auszufüllen und von dem Verantwortlichen zu
unterschreiben.
Werden die Arbeiten nicht durch die Firma Fliegl Agrartechnik GmbH durchgeführt,
müssen sie durch einen Sachkundigen durchgeführt und abgenommen werden. Er
muss darüber eine schriftliche Bestätigung ausstellen bzw. die Maschine mit seinem
Prüfzeichen versehen.
Nehmen Sie keine Veränderungen oder Umbauten am Einbringgerät vor: Bei
Nichtautorisierten Veränderungen wird die Hersteller- / Konformitätserklärung
ungültig!
Die in der Betriebsanleitung aufgeführten Wartungsintervalle sind unbedingt
einzuhalten!
Bei Austausch von defekten Bauteilen sind diese nur durch Originalteile mit gleichen
elektrischen und mechanischen Daten zu ersetzen, da sonst die Sicherheit sowie
Funktion und ggf. Explosionsschutz nicht aufrechterhalten werden kann.
Alle Sicherheitseinrichtungen (z.B. Schutzgitter), Befestigungen, elektrische
Anschlüsse und Leitungen und Hydraulikleitungen müssen regelmäßig auf
einwandfreien Zustand geprüft werden.
Die Überbrückung von sicherheitsrelevanten Bauteilen ist verboten.
Die Position von trennenden Schutzeinrichtungen darf nicht verändert werden.
Arbeiten an der Hydraulik dürfen nur von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt
werden.
Alle hydraulische Komponenten, Leitungen, Schläuche und Verschraubungen sind
regelmäßig auf undichte Stellen und äußerlich erkennbare Schäden zu prüfen!
Undichte Stellen und Beschädigungen sind umgehend zu beseitigen!
Die Hydraulikschläuche sind spätestens alle 6 Jahre zu erneuern (ab dem Datum der
Aufstellung des Einbringgerätes).
Achten Sie streng darauf, dass kein Schmiermittel, Hydraulik- oder Getriebeöl in
Boden, Wasser oder Fermenter gelangt.
Entsorgen Sie Schmiermittelreste und Altöl sowie damit verunreinigte Behälter und
Lappen stets vorschriftsmäßig.
Nach Außerbetriebnahme sind die Gerätteile entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen der Wiederverwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen.
2016-09-28
Fliegl Agrartechnik GmbH.
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D-84453 Mühldorf am Inn