BGE
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Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1
Warnung vor Personen-, Sach- und Umweltschäden
Verwenden Sie das Einbringgerät ausschließlich zum Fördern und Einbringen
von nachwachsenden Rohstoffen in Biogasanlagen.
Beachten Sie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften für landwirtschaftliche
Biogasanlagen, sonstige Regeln der Technik und die Sicherheits- und Montagehinweise.
Zusätzlich zu dieser Betriebsanleitung gelten die Vorschriften der landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die allgemein gültigen sowie die örtlichen
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz bereitzustellen und zu beachten.
Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, dürfen das
Einbringgerät nicht transportieren, aufstellen, in Betrieb nehmen, bedienen und instand
setzen.
Das Mindestalter des Bedienpersonals beträgt 18 Jahre.
Beachten Sie die auf dem Einbringgerät angebrachten Warn- und Hinweisschilder.
Bei Bedienungen, Wartung und Instandsetzung des Einbringgerätes ist eng
anliegende Kleidung zu tragen.
Beim Arbeiten mit dem Einbringgerät ist die ggf. erforderliche persönliche
Schutzausrüstung zu verwenden.
Jede Person, die mit Transport, Aufstellung, Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung
oder Reparatur des Einbringgerätes beauftragt ist, muss die Betriebsanleitung
gelesen und verstanden haben.
Dem Betreiber wird empfohlen, sich vom Bedienpersonal die Kenntnisnahme des
Inhalts der Betriebsanleitung schriftlich bestätigen zu lassen.
Alle Bediener, die mit dem Einbringgerät arbeiten, müssen in die Bedienung und die
Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen sein.
2016-09-28
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM UMGANG MIT DER
DOSIEREINHEIT!
Fliegl Agrartechnik GmbH.
D-84453 Mühldorf am Inn
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