18.1.2
Gefahrgutvorschriften
105
Einhaltung des japanischen Fernmeldegesetzes.
•
Dieses Gerät ist gemäß den japanischen Funk- und Fernmeldegesetzen (
•
und
電気通信事業法
Dieses Gerät sollte nicht verändert werden (andernfalls wird die vergebene
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Zulassungsnummer ungültig).
Gefahrgutvorschriften
Die Produkte von Leica Geosystems werden durch Lithiumakkus mit Energie versorgt.
Lithiumakkus können unter bestimmten Voraussetzungen gefährlich werden und ein
Sicherheitsrisiko darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Lithiumakkus
überhitzen und sich entzünden.
Wenn das Leica-Produkt mit Lithiumakkus an Bord eines Verkehrsflugzeugs
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transportiert oder als Luftfracht versendet wird, muss dies in Übereinstimmung
mit den IATA-Gefahrgutvorschriften geschehen.
Leica Geosystems hat Richtlinien bezüglich Transport und Versand von Leica-
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Produkten mit Lithiumakkus erstellt. Benutzer müssen vor jedem Transport
eines Leica-Produkts die Richtlinien auf unserer Website
(http://www.leica-geosystems.com/dgr) konsultieren, um sicherzugehen, dass
die Leica-Produkte entsprechend den IATA-Gefahrgutvorschriften korrekt trans-
portiert werden.
Beschädigte oder defekte Akkus dürfen nicht an Bord eines Flugzeugs trans-
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portiert werden. Benutzer müssen sicherstellen, dass ihre Akkus sicher trans-
portiert werden können.
Technische Daten
) zugelassen.
電波法