: Wichtige Sicherheitshinweise
Diese Anleitung sorgfältig lesen. Nur dann
können Sie Ihr Gerät sicher und richtig
bedienen. Die Gebrauchs- und Montagean-
leitung für einen späteren Gebrauch oder
für Nachbesitzer aufbewahren.
Nur bei fachgerechtem Einbau entspre-
chend der Montageanleitung ist die Sicher-
heit beim Gebrauch gewährleistet. Der
Installateur ist für das einwandfreie Funktio-
nieren am Aufstellungsort verantwortlich.
Die Breite der Dunstabzugshaube muss
mindestens der Breite der Kochstelle ent-
sprechen.
Für die Installation müssen die aktuell gülti-
gen Bauvorschriften und die Vorschriften
der örtlichen Strom- und Gasversorger
beachtet werden.
Bei der Ableitung von Abluft sind die
behördlichen und gesetzlichen Vorschriften
(z.B. Landesbauordnungen) zu beachten.
Lebensgefahr!
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können
zu Vergiftungen führen. Die Abluft darf
weder in einen in Betrieb befindlichen
Rauch- oder Abgaskamin, noch in einen
Schacht, welcher der Entlüftung von Aufstel-
lungsräumen von Feuerstätten dient, abge-
geben werden. Falls die Abluft in einen
Rauch- oder Abgaskamin geführt werden
soll, der nicht in Betrieb ist, muss die
Zustimmung des zuständigen Schornstein-
fegermeisters eingeholt werden.
Lebensgefahr!
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können
zu Vergiftungen führen.
Immer für ausreichend Zuluft sorgen, wenn
das Gerät im Abluftbetrieb gleichzeitig mit
einer raumluftabhängigen Feuerstätte ver-
wendet wird.
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Raumluftabhängige Feuerstätten (z. B. gas-,
öl-, holz- oder kohlebetriebene Heizgeräte,
Durchlauferhitzer, Warmwasserbereiter)
beziehen Verbrennungsluft aus dem Auf-
stellraum und führen die Abgase durch eine
Abgasanlage (z. B. Kamin) ins Freie.
In Verbindung mit einer eingeschalteten
Dunstabzugshaube wird der Küche und den
benachbarten Räumen Raumluft entzogen -
ohne ausreichende Zuluft entsteht ein
Unterdruck. Giftige Gase aus dem Kamin
oder Abzugsschacht werden in die Wohn-
räume zurückgesaugt.
Es muss daher immer für ausreichende
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Zuluft gesorgt werden.
Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten allein stellt
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die Einhaltung des Grenzwertes nicht
sicher.
Ein gefahrloser Betrieb ist nur dann mög-
lich, wenn der Unterdruck im Aufstellraum
der Feuerstätte 4 Pa (0,04 mbar) nicht
überschreitet. Dies kann erreicht werden,
wenn durch nicht verschließbare Öffnungen,
z. B. in Türen, Fenstern, in Verbindung mit
einem Zuluft- / Abluftmauerkasten oder
durch andere technische Maßnahmen, die
zur Verbrennung benötigte Luft nachströ-
men kann.
Ziehen Sie in jedem Fall den Rat des
zuständigen Schornsteinfegermeisters
hinzu, der den gesamten Lüftungsverbund
des Hauses beurteilen kann und Ihnen die
passende Maßnahme zur Belüftung vor-
schlägt.
Wird die Dunstabzugshaube ausschließlich
im Umluftbetrieb eingesetzt, ist der Betrieb
ohne Einschränkung möglich.
Lebensgefahr!
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können
zu Vergiftungen führen. Bei Installation einer
Lüftung mit einer kamingebundenen Feuer-
stelle muss die Stromzuführung der Haube
mit einer geeigneten Sicherheitsschaltung
versehen werden.