Montage- und Betriebsanleitung
Bei der Auslegung der Aufhängekonstruktion muss die Gesamt-Hängelast für den Anwendungsfall berücksichtigt werden. Die
Gesamthängelast ist die tatsächlich hängende statische Last, die aus der Nutzlast, dem Eigengewicht des Lastaufnahmemittels, den
zusätzlichen Anbauten, den Drahtseilen und den Steuer- und Anschlussleitungen besteht.
Fahrweg
Bei Hebevorgängen muss der Fahrweg mit einem oder mehreren Endschaltern begrenzt sein, so dass die Aufwärtsfahrt und/oder
Abwärtsfahrt gestoppt wird. Der Anlagenhersteller muss unter Berücksichtigung seiner Risikobeurteilung die Bauform und den
Anbringungsort der Endschalter festlegen.
Der Anlagenhersteller muss einen Not-Endschalter für Heben und optional einen Endschalter für Heben und einen Endschalter für
Senken einbauen und an die Steuerung anschließen. Die Endschalter müssen zwangsöffnend sein.
Der Abstand zwischen Endschalter und Drahtseilbefestigung oder hervorstehenden Bauteilen muss so gewählt werden, dass die
Maschine zuverlässig und rechtzeitig abschaltet. Wir empfehlen einen Mindestabstand (Maß a) von ca. 0,5 bis 1,5 m.
Illustration 5
Beim Festlegen der Seillänge müssen die Seilendverbindungen berücksichtigt werden.
Bedieneinrichtungen
Die bauseitige Steuerung muss gemäß den gültigen Richtlinien und Normen ausgelegt und angeschlossen werden.
3.3.5 Typenschilder und Hinweisschilder / Grenzen der Anwendung
Fehlende und unleserliche Typen- und Warnhinweisschilder vor Gebrauch umgehend ersetzen.
G1035.4 – 01/2019
DE-21