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Wichtiger Hinweis für Arbeiten an der Messeinrichtung
Diese Betriebsanleitung beschreibt die Handhabung des Strahlenschutzbe-
hälters für die Montage und die Inbetriebnahme im normalen Betrieb, d.h.
technische Handhabung, ohne Strahlenschutzregeln.
Alle anderen Arbeiten, wie Ausbau oder Austausch des radioaktiven Präparates
dürfen nur vom Strahlenschutzverantwortlichen, -bevollmächtigten oder -beauf-
tragten unter Beachtung der Strahlenschutzverordnung durchgeführt werden.
Dabei ist zu beachten ob dies, nach dem Inhalt der vorliegenden Umgangs-
genehmigung, durch den Betreiber zulässig ist.
Außergewöhnliche Betriebszustände bei der Dichtemessung
ACHTUNG: Nachfolgende Hinweise unbedingt beachten !
Bei der radiometrischen Dichtemessung wird die Präparatstärke aufgrund der zu
durchdringenden Materialien bei der minimalsten Mediumdichte und dem Faktor
D x ∆ δ berechnet (siehe Seite 3, Kap.1.2.1 Kontrollbereich am Detektor).
Entsprechend der errechneten Präparatsaktivität kann der Kontrollbereich um den
verwendeten Strahlenschutzbehälter überprüft werden (siehe Seite 4, Kap.1.2.2)
Bei leerer oder nur teilweise befüllter Rohrleitung (oder Behälter) erhöht sich
die Ortsdosisleistung am Detektor auf erhebliche Weise bei eingeschaltetem
Strahlenkanal.
•
In diesem Fall muß der Strahlenkanal aus Strahlenschutzgründen
unverzüglich geschlossen werden.
•
Eine hohe Ortsdosisleistung bewirkt auch eine schnelle Alterung der
Detektoreinheit (Szintillator und Photoelektronenvervielfacher) bzw. kann zur
Zerstörung/Ausfall führen.
Für vorbeugende Maßnahmen, durch eine zusätzliche Überwachungseinheit
(z.B. DG 17 mit FTG 470 Z) welche dann einen Alarm ausgibt und/oder eine auto-
matische Abschaltung des Strahlenschutzbehälters bewirkt, beachten Sie bitte
Kapitel 1.6 auf Seite 15.
Radiometrische Meßeinrichtung