Einbau
Allgemeine Einbauhinweise
Umlaufender Spalt »s1«
Der umlaufende Spalt »s1« ist im Nasseinbau auf
225 mm (Wand und Decke) beschränkt. Er ist so zu
dimensionieren, dass der Einbau und die Vermörte-
lung (auch bei größeren Wand- / Deckendicken)
möglich ist. Größere Wanddurchbrüche müssen
vorher, passend zur Wandart, verschlossen werden.
Bei größeren Durchbrüchen in Massivdecken dürfen
die Klappen beim Herstellen des Deckenabschnittes
mit einbetoniert werden. Der minimale Spalt kann
soweit verringert werden, dass noch ausreichend
Platz für die Vermörtelung vorhanden ist. Wir emp-
fehlen den Mörtelspalt nicht kleiner als 20 mm aus-
zuführen (Mindesteinbauöffnung beachten). Beweh-
rung nach statischen Erfordernissen vorsehen.
Abb. 19: Umlaufender Spalt
1
FKA2-EU
2.1 Mörtel
s1 Umlaufender Spalt
Die Beschränkung der maximalen Spaltbreiten beruhen
auf den Vorgaben der europäischen Norm EN 15882-2.
Größere Mörtelspalte wirken sich brandschutztechnisch
nicht negativ aus und sind unserer Meinung nach unbe-
denklich.
34
Öffnungen und Bedienelemente der Brandschutz-
klappen bei Bedarf vor Verschmutzung schützen,
z. B. mit Folie.
Wird die Brandschutzklappe eingemörtelt, ist das
Brandschutzklappengehäuse bei Bedarf z. B. durch
eine Abstützung gegen Deformation zu schützen.
Brandschutzklappen zentriert in die Einbauöffnung
einschieben und fixieren, dass das Abstandsmaß
vom Flansch der Bedienungsseite bis zur Wand /
Decke 195 mm beträgt. Bei Bedarf Verlängerungs-
teil oder Luftleitung anschließen.
Beim Nasseinbau sind die Hohlräume zwischen
Klappengehäuse und Wand oder Decke mit Mörtel
vollständig auszufüllen. Lufteinschlüsse müssen
verhindert werden. Das Mörtelbett sollte auf Wand-
dicke aufgefüllt werden, die Mörtelbetttiefe darf
100 mm nicht unterschreiten.
Erfolgt der Einbau der Brandschutzklappe beim
Errichten der Massivwand oder Massivdecke, kann
auf den umlaufenden Spalt »s1« verzichtet werden.
Hohlräume zwischen Brandschutzklappe und Wand
sind mit Mörtel vollständig auszufüllen, beim Einbau
in massiven Decken kann der Verguss mit Beton
erfolgen. Bewehrungen erfolgen nach statischen
Erfordernissen.
Bei Leichtbauwänden die Vermörtelung auf Wand-
dicke ausführen. Wenn Laibungen mit ausrei-
chender Feuerwiderstandsdauer eingesetzt werden,
ist eine Mörtelbetttiefe von 100 mm ausreichend.
Abb. 20: FKA2-EU mit Abstützung
1
FKA2-EU
9.3 Abstützung
Mörtel
DIN 1053: Gruppen II, IIa, III, IIIa oder Brandschutz-
mörtel der Gruppen II, III
EN 998-2: Klasse M 2,5 bis M 10 oder Brandschutz-
mörtel der Klasse M 2,5 bis M 10
Alternativ gleichwertige Mörtel zu o.g. Normen,
Gipsmörtel oder Beton
Brandschutzklappe Serie FKA2-EU