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Vorschriften Zum Explosionsschutz; Zoneneinteilung Für Explosionsgefährdete Bereiche; Erläuterung Der Zoneneinteilung Bei Der Anwendung Von Fasspumpen Für Entzündbare Flüssigkeiten; Rückverfolgbarkeit - lutz MOTOR ME II Originalbetriebsanleitung

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de

7.2 Vorschriften zum Explosionsschutz

Für Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
sind vom Betreiber eine Reihe von Vorschriften zu be-
achten. Die folgende Auflistung gibt einen Überblick der
wesentlichen Vorschriften.
Innerhalb der Europäischen Union gelten:
- Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur
Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der
Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfä-
hige Atmosphären gefährdet werden können.
- EN 60079-0 (IEC 60079-0)
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete
Bereiche - Allgemeine Bestimmungen
- EN 60079-14 (IEC 60079-14)
Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefähr-
dete Bereiche - Teil 14: Elektrische Anlagen in explosi-
onsgefährdeten Bereichen
- EN 60079-10 (IEC 60079-10)
Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährde-
te Bereiche - Teil 10: Einteilung der explosionsgefähr-
deten Bereiche
- EN 1127-1
Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz -
Teil 1: Grundlagen und Methodik
- Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP)
Weiterhin können zusätzlich nationale Vorschriften und
Richtlinien gelten.
7.3 Zoneneinteilung für explosionsgefährdete
Bereiche
Explosionsgefährdete Bereiche sind Bereiche, in denen
aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse
explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge
auftreten kann. Sie werden in mehrere Zonen unterteilt.
Für explosionsgefährdete Bereiche durch entzündbare
Gase, Dämpfe oder Nebel gilt:
a) Zone 0 umfasst Bereiche, in denen gefährliche ex-
plosionsfähige Atmosphäre ständig oder langzeitig
vorhanden ist.
b) Zone 1 umfasst die Bereiche, in denen damit zu rech-
nen ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
gelegentlich auftritt.
c) Zone 2 umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen
ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nur
selten und dann auch nur kurzzeitig auftritt.
7.4 Erläuterung der Zoneneinteilung bei
der Anwendung von Fasspumpen für
entzündbare Flüssigkeiten
- Im Inneren eines Fasses oder Behältnisses herrscht
generell Zone 0.
- Die Trennstelle zwischen Zone 0 und Zone 1 wird
durch das Fass-Spundloch bzw. die Oberkante des
Behältnisses festgelegt.
- Räume, in denen um- oder abgefüllt wird, fallen
grundsätzlich unter Zone 1.
- Für Fass- und Behälterpumpen folgt daraus:
1. Zum Fördern entzündbarer Flüssigkeiten dürfen nur
Pumpwerke der Gerätegruppe II, Kategorie 1/2 G
verwendet werden. Diese erfüllen die Vorschriften
für den Einsatz in Zone 0.
2. Der Einsatz von explosionsgeschützten Motoren,
gleich welcher Schutzart, in Zone 0 ist nicht zuläs-
sig. Ausnahmen können nur die örtlichen Überwa-
chungsbehörden machen.
3. Lutz-Motoren der Baureihe ME in der Ausführung
„Druckfeste Kapselung - Erhöhte Sicherheit" erfüllen
die Vorschriften für die Gerätegruppe II, Kategorie
2 G. Sie dürfen in Zone 1 eingesetzt werden.
7.5 Rückverfolgbarkeit
Geräte der Firma Lutz Pumpen für explosionsgefährdete
Bereiche sind an Hand einer individuellen Seriennum-
mer gekennzeichnet, die der Rückverfolgbarkeit dient.
Aus dieser Zahl können Baujahr und Geräteausführung
bestimmt werden.
Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Gerät für ex-
plosionsgefährdete Bereiche. Diesbezüglich und unter
Berücksichtigung der ATEX-Richtlinie sind spezifische Vor-
kehrungen zu treffen, um die Rückverfolgbarkeit des Gerä-
tes im vor- und nachgeschalteten Bereich sicherzustellen.
Unser mit ATEX-Bescheid zertifiziertes QM-System
gewährleistet diese Rückverfolgbarkeit bis zum Ort der
ersten Auslieferung.
Ausgenommen im Falle gegenteilig lautender vertrag-
licher Bestimmungen sind alle Personen, die diese
Geräte weiterliefern, dazu verpflichtet, ein System einzu-
führen, das eine eventuell erforderliche Rückrufaktion für
fehlerhafte Geräte ermöglicht.
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