13 WMF Kunden-Service
Das WMF Servicenetz ist im gesamten Bundesgebiet so dicht, dass jeder Ort kurzfristig erreicht
werden kann. Unsere Mitarbeiter sind erfahrene Spezialisten. Sie führen Spezialwerkzeuge, sowie
die erforderlichen Originalersatzteile ständig mit, um Störungen an Ort und Stelle zu beheben.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine professionelle Gewerbekaffeemaschine handelt. Ein
solches Gerät bedarf der regelmäßigen Wartung durch unseren WMF Kunden-Service.
Der Wartungszeitraum richtet sich nach der Auslastung der Maschine, jedoch muss
mindestens einmal pro Jahr eine Wartung durchgeführt werden.
Damit die regelmäßige Überprüfung Ihrer Maschine gewährleistet ist, empfehlen wir mit dem
zuständigen WMF Servicetechniker eine Vereinbarung über die turnusmäßige Wartung Ihrer
Maschine zu treffen.
14 Gewährleistungsansprüche
Für berechtigte Sachmängel haftet WMF wie folgt:
Alle diejenigen Produkte oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel
aufweisen, sind nach Wahl von WMF unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen, sofern
die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang.
Vorstehende Fristen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt, z.B. § 479 Abs. 1
BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers), 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für
Bauwerke) und § 634a BGB (Baumängel).
Verzögert sich die Inbetriebnahme der Maschine aufgrund von Gründen, die nicht von WMF zu
vertreten sind länger als vier Wochen, so beginnt die Gewährleistungsfrist vier Wochen nach
Lieferung der Maschine beim Kunden.
Der Käufer hat Sachmängel gegenüber WMF unverzüglich schriftlich zu rügen. Ersetzte Teile
gehen in das Eigentum von WMF über.
Zunächst ist WMF stets Gelegenheit durch Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu
gewähren. Der Käufer hat WMF den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen.
Keine Gewähr leisten wir:
für sämtliche Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Hierzu gehören unter
-
anderem Dichtungen, Farbbänder und Dosierer;
für Mängel, die auf Witterungseinflüssen, Kesselsteinansatz, chemischen, physikalischen,
-
elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen beruhen, sofern sie nicht auf ein Verschulden
der WMF zurückzuführen sind;
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