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GEDA
MINI 60 S / MAXI 120 S / MAXI 150 S
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Wartung – Prüfung – Reinigung
WARNUNG
Vor allen Wartungs- / Instandsetzungsarbeiten ist die kpl. Anleitung
und die Betriebsanleitung zu lesen.
Bei Unklarheiten bzgl. Art und Umfang der durchzuführenden
Tätigkeiten, der hierbei entstehenden Gefährdungen sowie zu deren
Abwehr einzuleitenden Maßnahmen sind die Arbeiten verboten. Alle
Unklarheiten müssen vor Aufnahme der Arbeiten beseitig sein. Alle
Sicherheitshinweise sind unbedingt einzuhalten.
Zur Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ist
eine der Arbeit angemessene Werkstattausrüstung unbedingt
erforderlich. Bei Wartungsarbeiten in großer Höhe ist eine
Schutzausrüstung zu tragen! Alle Griffe, Geländer und den Boden frei
von Verschmutzung halten.
8.1
Prüfungen
Prüfungen vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen sowie
Zwischenprüfungen sind nach nationalen Vorschriften
durchzuführen.
Bei den Prüfungen werden die sicherheitstechnisch relevanten
Merkmale der Maschine auf Zustand, Vorhandensein und Funktion
durch geeignete Verfahren geprüft. Geeignete Verfahren sind:
• Sichtprüfungen
• Funktions- und Wirksamkeitsprüfungen
• Prüfungen mit Mess- und Prüfmitteln
Für jede Prüfung sind Prüfumfang, Prüfart, Prüffristen und die zur
Durchführung der Prüfung berechtigen Personen durch den Betreiber
zu definieren.
Prüfart
Prüfung durch Unterwiesene
Prüfung durch befähigte Person
Prüfung durch zugelassene
Überwachungsstelle
(Sachverständiger)
BL068 DE Ausgabe 03/2015
Prüfung
Einfache Sicht- und Funktionskontrollen mit
wenigen Prüfschritten und einfacher
Bewertung
Wiederkehrende Prüfung
Prüfung aufgrund besondere Anlässe wie z.B.
-
Montage
-
Instandhaltung
-
Naturereignisse
Prüfung entsprechend nationaler Vorschriften
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Wartung – Prüfung – Reinigung
Montage- und Betriebsanleitung