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Druck-/Dichtheitsprüfung Von Heizungsinstallationen; Spülen Von Heizungsinstallationen; Druckprüfung Von Heizungsinstallationen - wavin TIGRIS K5 Technisches Handbuch

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Druck-/Dichtheitsprüfung von Heizungsinstallationen
Spülen von Heizungsinstallationen
Die fertiggestellte Heizungsinstallation ist vor Inbetriebnahme
gründlich zu spülen. Durch diesen Vorgang werden metallische
Reste und Verunreinigungen, die während der Bautätigkeit in
das Rohrsystem gelangt sein könnten, entfernt. Besonders
metal lische Verunreinigungen können durch Korrosion an
Heizflächen wie Plattenheizkörpern oder dem Wärmeerzeuger
langfristig Schäden verursachen.
Das Spülen von Heizungsinstallationen wird in der BTGA-Regel
3.002 eingehend beschrieben und hat im direkten Anschluss
an die Druckprüfung und unmittelbar vor Inbetriebnahme zu
erfolgen.
Druckprüfung von Heizungsinstallationen
Heizungsrohrinstallationen sind nach der Fertigstellung, vor
dem Verschließen von Durchbrüchen und Schlitzen sowie vor
den Estricharbeiten einer gründlichen Sichtprüfung zu unter-
ziehen, da unverpresste oder nicht fachgerecht verpresste
Verbindungen während der Dichtheitsprüfung kurzfristig dicht
sein können.
Alle installierten Rohrleitungen sind immer einer Druckprüfung
gemäß DIN 18380 bzw. BTGA-Regel 3.002 zu unterziehen.
Man unterscheidet grundsätzlich in:
Druckprüfungen mit Wasser
Druckprüfungen mit Druckluft oder Inertgas
Grundlage zur Durchführung von Druckprüfungen bei Heizungs-
installationen sind:
DIN 18380
BTGA-Regel 3.002 aus Januar 2014
Eine Heizungsinstallation darf nur nach erfolgreich bestandener
Druckprüfung in Betrieb genommen werden.
Die ordnungsgemäße Durchführung der Druckprüfung nach
DIN 18380 bzw. BTGA-Regel 3.002 wird im entsprechenden
Druckprobenprotokoll dieses Handbuchs beschrieben. Zur
Sicherstellung der Gewährleistung hat die Druckprobe bei
Heizungsinstallationen ausschließlich gemäß dieses Formblatts
zu erfolgen. Die Druckprüfung ist nach Fertigstellung aber vor
dem Verdecken der Leitungen durchzuführen.
Das Messgerät ist möglichst an der tiefsten Stelle der Anlage zu
montieren. Im zu prüfenden Heizkreis ist zu Beginn zu prüfen,
ob alle Ventile, außer denen am Ende eines Prüfabschnittes,
voll geöffnet sind.
www.wavin.de
Druckprüfung mit Wasser
Längere Stillstandszeiten zwischen der Druckprüfung mit
Wasser und anschließender Entleerung und Inbetriebnahme
oder Spülvorgänge können zu Korrosion von Bauteilen führen.
Daher ist eine Anlage nach der Druckprüfung wieder zu befüllen
und sollte maximal 24 Stunden entleert bleiben. Bei Frost gefahr
sollte gegebenenfalls Glykol zugesetzt werden oder die ebenso
zulässige pneumatische Druck prüfung mit Luft oder Inertgasen
durchgeführt werden, um Schäden an der Anlage zu vermeiden.
Die Dichtheits- und Belastungsprüfung wird bei der Druckprobe
mit Wasser in einer Prüfung durchgeführt (siehe auch Druck-
probenprotokoll Seite 61).
Während der Befüllung müssen die Rohre am höchsten Punkt
des Prüfabschnittes entlüftet werden.
Ist der Temperaturunterschied zwischen Umgebungs- und
Medientemperatur größer als 10 K, ist vor der Druckprüfung
eine Temperaturangleichszeit von 30 Minuten einzuhalten.
Um Undichtigkeiten festzustellen, ist während der Prüfzeit eine
Sichtprüfung durchzuführen.
Das Verfahren nach BTGA-Regel 3.002 aus Januar 2014 sieht
einen Prüfdruck vor, der dem zulässigen Betriebsdruck x 1,3
entspricht (1,3 x p
). Die Prüfzeit bei diesem Prüfdruck beträgt
zul
120 Minuten. Tritt während der Druckprüfung ein kontinuier-
licher Druckabfall auf, liegt voraussichtlich eine Undichtigkeit
vor.
Die undichte Stelle ist zu lokalisieren und zu beheben. Anschlie-
ßend ist die Prüfung zu wiederholen.
Druckprüfung mit Druckluft oder Inertgasen
Diese Art der Druckprüfung sollte durchgeführt werden, wenn
bis zur Inbetriebnahme längere Stillstandszeiten zu erwarten
sind und so die Gefahr der Korrosion von Bauteilen gegeben ist
oder in der Frostperiode geprüft werden soll.
Da Gase bei der Durchführung von Druckproben im Gegensatz
zu Wasser komprimierbar sind, müssen aus physikalischen
und sicherheitstechnischen Gründen andere Regeln beachtet
werden (siehe auch Druckprobenprotokoll Seite 62).
Tigris Technisches Handbuch
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