Es ist von entscheidender Wichtigkeit, dass Sie die Bohrmaschine für Reinigungs-
und Instandhaltungsarbeiten immer abschalten.
Warnung!
Die Maschine darf nur mit funktionierenden Sicherheitseinrichtungen betrieben
werden. Sie ist sofort abzuschalten, wenn Sie feststellen, dass
Sicherheitseinrichtung demontiert oder fehlerhaft ist.
Alle vom Betreiber angebrachten Zusatzeinrichtungen/-anlagen müssen über die
entsprechenden Sicherheitseinrichtungen verfügen. Sie dürfen die Funktion der
Sicherheitseinrichtungen der Maschine nicht beeinträchtigen oder umgehen. Die
Verantwortung hierfür liegt allein beim Betreiber.
1.4
Qualifikation des Personals
1.4.1
Zielgruppe dieses Handbuchs
Dieses Handbuch richtet sich an den Betreiber, den Bediener und das
Instandhaltungspersonal der Bohrmaschine.
Alle Warnhinweise beziehen sich aus diesem Grund auf die Bedienung und
Instandhaltung der Maschine.
Unklare Kompetenzen stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Darum legen Sie eindeutig
fest, wer für welche Arbeiten (Bedienen, Warten und Instandsetzen) verantwortlich
ist.
1.4.2
Autorisierte Personen
Warnung!
Unsachgemäße Bedienung, Wartung und Instandsetzung führt zu Gefahren für
Menschen, Sachen und Umwelt.
Nur entsprechend autorisierte Personen dürfen an der Bohrmaschine arbeiten
(bedienen, warten und instandsetzen).
Als autorisierte Personen für die Bedienung und Instandhaltung gelten:
●
Eingewiesene und geschulte Fachkräfte des Betreibers
●
Eingewiesene und geschulte Fachkräfte des Herstellers
1.4.3
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber ist verpflichtet, das Personal in regelmäßigen Abständen (min. 1 x
jährlich) zu unterweisen. Die Unterweisung muss enthalten:
●
Alle für die Bohrmaschine relevanten Sicherheitsvorschriften
●
Die Bedienung der Bohrmaschine
●
Den neuesten Stand der anerkannten Regeln der Technik
Darüber hinaus ist der Betreiber verpflichtet:
●
Die durchgeführten Unterweisungen zu dokumentieren
●
Sich die Teilnahme des Personals durch Unterschrift bestätigen zu lassen
●
Zu kontrollieren, ob die Bedienungsanleitung beachtet wird und sich in
unmittelbarer Nähe der Bohrmaschine befindet
●
Zu kontrollieren, ob das Personal gefahren- und sicherheitsbewusst arbeitet
Stand 26.11.08, SBH 36, Bohrmaschinen
eine
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