Benutzung des Steigschutzsystems H-50
• Vor jeder Benutzung des Steigschutzsystems H-50 ist
eine Sichtkontrolle des Systems und die Funktionsfähig-
keit des Auffanggerätes anhand der Informationsbro-
schüre durchzuführen.
• Vor der Benutzung des Steigschutzsystems mit dem
Auffanggerät ist die Funktion des Systems zu über-
prüfen.
Bestehen Hinweise auf starke Vereisungen oder
Verunreinigungen am Steigschutzsystem, bzw. sind
diese starken Vereisungen oder Verschmutzungen
bereits vorhanden, ist die Benutzung nicht gestattet.
• Verschmutzte oder beschädigte Ausrüstungsteile beein-
trächtigen die Funktion des Steigschutzssystems.
Insbesondere die Steigschutzschiene muss sich in einem
sauberen, unversehrten Zustand befinden.
Kontakt mit Ölen, Säuren oder anderen ätzenden
Flüssigkeiten ist zu vermeiden.
Die Benutzung eines verschmutzten oder beschädigten
Steigschutzsystems ist nicht gestattet.
• Das Steigschutzsystem ist für den Betrieb in einem
Temperaturbereich von -40° C bis +50° C vorgesehen.
• Extreme Temperatur- und Witterungsbedingungen
(z.B. starker Regen, Schnee und Eis, Temperaturen
<-40 °C oder > +50°C) können die Funktionalität des
Steigschutzsystems verhindern.
Eine Benutzung des Steigschutzsystems ist in diesem Fall
nicht gestattet.
• Die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1
sowie die DGUV Regeln 112-198/199 sind zu beachten.
• Der Benutzer des Steigschutzystems sollte die Anlage
niemals alleine betreten; eine zweite Person kann bei
einem Unglücksfall sofortige Hilfe herbeiholen. Das Mit-
führen eines Mobiltelefones wird dringend empfohlen.
• Der Benutzer dieses Steigschutzsystems muss körperlich
und mental in der Lage sein, die jeweilige Anlage zu
begehen. Sollte im Vorfeld die Einnahme von Medika-
menten erforderlich gewesen sein, so ist es ratsam, sich
über etwaige Nebenwirkungen, die bei der Benutzung
des Systems zu einer Beeinträchtigung oder zu körper-
lichen Schäden führen können, zu informieren.
• Des Weiteren muss er sich, um das Potenzial von etwai-
gen Gefahrenstellen zu erkennen, über die örtlichen
Besonderheiten im Vorfeld in Kenntnis setzen.
• Der Benutzer des Steigschutzsystems H-50 hat sich vor
Arbeitsbeginn bei dem Betreiber über einen Notfallplan
mit eventuell erforderlichen Rettungsmaßnahmen,
deren Einleitung und Umsetzung zu informieren.
Der Unternehmer oder Betreiber einer Anlage hat
einen Plan bereitzustellen, in dem alle möglichen
Notfälle – die bei der Benutzung des Steigschutzsy-
stems eintreten können – Berücksichtigung finden
und erforderliche Rettungsmaßnahmen erläutert sind.
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