6. Sicherheitshinweise
Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise auf
Seite 11-17 erlischt die Hersteller-Gewährleistung!
• Das Steigschutzsystem H-50 ist als Gesamtsystem geprüft
und zugelassen.
Die Kombination mit Bauteilen anderer Hersteller kann
zum Versagen des Gesamtsystems führen. Die sichere
Funktion eines Ausrüstungsteiles oder der zusammenge-
setzten Ausrüstung kann beeinträchtigt werden, mögli-
cherweise besteht eine Absturz- oder Verletzungssgefahr.
• Am Steigschutzsystem H-50 dürfen nur System -Kompo-
nenten von Hailo verwendet werden.
Eine Kombination mit Bauteilen anderer Hersteller
ist nicht zulässig. Ist eine Verwendung von Bauteilen
anderer Hersteller unumgänglich, bedarf es einer
schriftlichen Genehmigung von Hailo.
• Das Steigschutzsystem H-50 darf nur zum vorgesehenen
Zweck verwendet werden.
Ein zweckentfremdeter Einsatz ist ausdrücklich untersagt,
da dies zu einer Beschädigung und damit zum Versagen
des Sicherungssystems im Absturzfall führen kann.
Hinweise zur Systemausstattung, Montage und Instandsetzung
• Wird an einer bereits vorhandenen Leiteranlage, die der
Norm EN ISO 14122-4, DIN 18799-1 oder EN 14396
entspricht, ein Hailo Steigschutzsystem H-50 nachgerüstet,
muss im Zweifelsfall, z.B.
bei geringerem Querschnitt,
bei nicht tragfähiger Holm- Sprossenverbindung,
bei Korrosion oder
bei schlechter Verankerung am Bauwerk,
unter Berücksichtigung der Regeln der Technik bzw. durch
Planung und Beurteilung eines Ingenieurbüros, eine
sichere Benutzung gewährleistet werden.
Dabei ist sicherzustellen, dass die im Absturzfall
auftretende dynamische Last von 6 kN sowie eine statische
Last von 15 kN vom Gesamtsystem aufgenommen werden
können.
• Werden die erforderlichen Nachweise (für eine sichere
Kraftaufnahme bauwerkseitig) nicht geführt, so kann
im Schadensfall von einer Produkthaftung seitens des
Herstellers Abstand genommen werden.
Die Haftung geht dann an den Betreiber über.
• Vor jeder Benutzung ist der erforderliche Freiraum am
Arbeitsplatz unterhalb des Benutzers sicherzustellen,
so dass im Falle eines Absturzes kein Aufprall auf ein
Hindernis möglich ist.
Außerdem ist der Sicherheitsabstand (3 m) zu beachten
(siehe Seite 18).
• Die Schutzwirkung des Steigschutzsystems ist nicht
gegeben, wenn sich der Benutzer im unteren Bereich der
Steigleiter befindet.
Leistungsdaten des Steigschutzsystems beachten
(siehe Seite 18).
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