1.3
Mindestabstände
Die Einhaltung der Mindestabstände bei der Montage des Kessels ist erforderlich, um die Zugänglichkeit bei Wartungs-
und Servicearbeiten am Heizkessel zu gewährleisten.
Abgasanlagen müssen für den Schornsteinfeger für Mess-, Überprüfungs- und Reinigungsarbeiten leicht zugänglich
sein. Es sollte daher für den Heizkessel eine entsprechende Standfläche eingeplant werden.
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Abstände zu Brennstofflagern
Maßgeblich für die Mindestabstände von Feuerstätten und Abgasanlagen zu brennbaren Bauteilen oder Brennstoffla-
gern ist die Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV).
Abstände zu Brennstofflagern gemäß §12 (3):
Sind in den Räumen nach Absatz 2 Nr. 2 bis 4 Feuerstätten aufgestellt, müssen diese:
- außerhalb erforderlicher Auffangräume für auslaufenden Brennstoff stehen und
- einen Abstand von mindestens 1 m zu Behältern für Heizöl oder Dieselkraftstoff haben.
Ein Abstand von 0,1 m genügt, wenn nachgewiesen ist, dass die Oberflächentemperatur der Feuerstätte 40°C nicht
überschreitet.
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Bedienung Abreinigung
500 mm
alternativ auf linker Seite: 100 mm
700 mm
Bedienseite
minimaler Wandabstand,
100 mm
alternativ Bedienung Abreinigung: dann 500mm (Maß A)
400 mm
Wartung (Ausbau WT-Reinigung)
500 mm
Anschluss Abgasrohr, Montage weitere Anschlüsse:
1950 mm
resultierende Raumhöhe
Planungshandbuch (1.18)
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