Plena
Klausel/Anforderung
Der Deaktivierungszustand muss
optisch angezeigt werden, und zwar
mithilfe
a einer separaten Leuchtanzeige
b einer Anzeige für jede Deaktivierung
9.3 Anzeige spezieller Deaktivierungen
9.3.1 Deaktivierungen müssen entweder
innerhalb von 2 s nach Abschluss des
manuellen Eingriffs oder innerhalb von
2 s nach Anlauf des
Deaktivierungsprozesses angezeigt
werden, wenn eine Deaktivierung nicht
innerhalb von 2 s abgeschlossen
werden kann.
9.3.2 Dieselbe Leuchtanzeige kann auch
zum Anzeigen des entsprechenden
Fehlers eingesetzt werden, allerdings
muss die Anzeige unterscheidbar sein.
9.3.3 Wenn ein alphanumerisches
Display zum Anzeigen verwendet wird,
das aufgrund seiner begrenzten
Kapazität nicht alle Deaktivierungen
gleichzeitig anzeigen kann, gilt
zumindest Folgendes:
a Wenn unterdrückte
b Unterdrückte
9.4 Deaktivierungen und ihre Anzeige
Bosch Security Systems B.V.
(Anzeige für allgemeine
Deaktivierung) und
gemäß Vorgabe in 9.3 und 9.4.
Deaktivierungsanzeigen vorhanden
sind, muss dies angezeigt werden.
Deaktivierungsanzeigen müssen
durch einen manuellen Eingriff auf
Zugriffsebene 1 oder 2 angezeigt
werden können, bei dem nur
Deaktivierungsanzeigen abgefragt
werden.
Installation and Operation manual
Konform mit
Anhänge | de
177
Unterschrif
t
2013.07 | V2.0 |