Plena
Klausel/Anforderung
Es muss ein festgelegter und
dokumentierter Vorgang für die planmäßige
Wartung und das erneute Testen des
Notfallwarnsystems und des Geräts gemäß
den Empfehlungen des Systementwicklers
und des Anlagenherstellers und in
Übereinstimmung mit den maßgeblichen
internationalen und nationalen Normen
vorhanden sein. Es wird empfohlen, jedes
Jahr zwei planmäßige
Wartungsinspektionen von einer
kompetenten Person durchführen zu
lassen. Eine verantwortliche Person (siehe
4.2) muss benannt werden, um zu
gewährleisten, dass das Verfahren
weiterhin einwandfrei durchgeführt wird.
7.3.2 Wartungsanleitungen
Bosch Security Systems B.V.
Ein solides, gebundenes Buch muss
geführt werden, in dem die Benutzung
des Systems und die Fehlerereignisse
zusammen mit sämtlichen verfügbaren
automatisch erzeugten Aufzeichnungen
erfasst werden müssen, einschließlich:
1 Systembenutzungsdaten und -zeiten.
2 Einzelheiten zu durchgeführten Tests
und Routineüberprüfungen.
3 Zeit und Datum jedes einzelnen
aufgetretenen Fehlers.
4 Einzelheiten zum gefundenen Fehler
und den Umständen, unter denen er
gefunden wurde (z. B. während
Routinewartung).
5 Getroffene Korrekturmaßnahme oder
Lösung.
6 Datum, Zeit und Name der für das
System zuständigen Person.
7 Gegenzeichnung der
verantwortlichen Personen, falls
irgendwelche Fehler aufgetreten
oder korrigiert worden sind.
7.3 Wartung
7.3.1 Allgemein
Installation and Operation manual
Konform mit
Verantwortung der von der
Person oder der Körperschaft,
die die Räumlichkeiten
kontrolliert, ernannten Person
(siehe 4.2).
Der Techniker ist für die
Festlegung des
Wartungsvorgangs unter
Verwendung der
Herstellerdokumentation
verantwortlich.
Anhänge | de
147
Unterschrif
t
2013.07 | V2.0 |