Plena
Klausel/Anforderung
Falls das Gebäude nach einem Ausfall der
Hauptstromversorgung evakuiert werden
muss, muss eine Reservestromversorgung
zur Verfügung stehen. Diese muss in der
Lage sein, das System im Notfallbetrieb
über einen Zeitraum zu betreiben, der der
doppelten Evakuierungszeit entspricht, die
von der zuständigen Behörde für das
Gebäude bestimmt wurde. Die
Reservestromversorgung muss das System
auf jeden Fall mindestens 30 Min. lang mit
Strom versorgen können.
Falls das Gebäude nach dem Ausfall der
Hauptstromversorgung nicht zu evakuieren
ist, muss die Reservestromversorgung das
System für mindestens 24 Std. oder, falls
ein Notstromgenerator verfügbar ist, für 6
Std. betreiben können, und das System
dann im Notfallmodus mindestens 30 Min.
lang mit Strom versorgen. Falls ein
Gebäude während mehrerer Tage leer
bleibt, muss gewährleistet werden, dass
das Notfallwarnsystem 30 Min. lang
betriebsfähig ist, wenn das Gebäude
wieder belegt wird.
Nicht-Notfallfunktionen im System, wie
z. B. Hintergrundmusik, dürfen nicht über
die Reservestromversorgung betrieben
werden, falls dies die Kapazität für den
Notfallbetrieb verringert.
Falls als Reservestromversorgung Batterien
verwendet werden, müssen es
Reservebatterien mit automatischen
Ladevorrichtungen sein. Wenn
Bleibatterien verwendet werden, müssen
es, falls nichts anderes angegeben, VRLA-
Batterien sein, und das Aufladesystem
muss eine Ladestromkompensation für
mögliche Veränderungen in der
Umgebungstemperatur beinhalten, wenn
dies zum Erreichen der angegebenen
Batterielebensdauer notwendig ist.
Bosch Security Systems B.V.
Konform mit
Daten zur Leistungsaufnahme
sind in den verschiedenen
Datenblättern für Plena Geräte
aufgeführt. Anhand dieser
Information kann die
Notstromversorgungskapazität
berechnet werden. Diese liegt in
der Verantwortung des
Technikers.
Siehe oben. Verantwortung des
Technikers.
Verantwortung des Technikers
beim Anschließen der BGM-
Quelle an die
Hauptstromversorgung. Ab
Version 1.1 und höher wird die
BGM (Hintergrundmusik)
deaktiviert.
Verantwortung des Technikers.
Installation and Operation manual
Anhänge | de
141
Unterschrif
t
2013.07 | V2.0 |