Sicherheitsmaß-
nahmen am Auf-
stellort und beim
Transport
Sicherheitsmaß-
nahmen im Nor-
malbetrieb
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Für den Krantransport von Geräten nur geeignete Last-Aufnahmemittel des
Herstellers verwenden.
-
Ketten oder Seile an allen vorgesehenen Aufhängungspunkten des ge-
eigneten Last-Aufnahmemittels einhängen.
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Ketten oder Seile müssen einen möglichst kleinen Winkel zur Senkrech-
ten einnehmen.
Ein umstürzendes Gerät kann Lebensgefahr bedeuten! Das Gerät auf
ebenem, festem Untergrund standsicher aufstellen.
In feuer- und explosionsgefährdeten Räumen gelten besondere Vorschriften
-
entsprechende nationale und internationale Bestimmungen beachten.
Durch innerbetriebliche Anweisungen und Kontrollen sicherstellen, dass die
Umgebung des Arbeitsplatzes stets sauber und übersichtlich ist.
Das Gerät nur gemäß der am Leistungsschild angegebenen Schutzart auf-
stellen und betreiben.
Beim Aufstellen des Gerätes einen Rundumabstand von 0,5 m (1,6 ft.) sicher-
stellen, damit die Kühlluft ungehindert ein- und austreten kann.
Beim Transport des Gerätes dafür Sorge tragen, dass die gültigen nationalen
und regionalen Richtlinien und Unfallverhütungs-Vorschriften eingehalten
werden. Dies gilt speziell für Richtlinien hinsichtlich Gefährdung bei Transport
und Beförderung.
Vor jedem Transport des Gerätes das Kühlmittel vollständig ablassen und
Komponenten demontieren.
Vor der Inbetriebnahme, nach dem Transport, unbedingt eine Sichtprüfung
des Gerätes auf Beschädigungen vornehmen. Allfällige Beschädigungen vor
Inbetriebnahme von geschultem Servicepersonal instandsetzen lassen.
Das Gerät nur betreiben, wenn alle Schutzeinrichtungen voll funktionstüchtig
sind. Sind die Schutzeinrichtungen nicht voll funktionsfähig, besteht Gefahr für
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Leib und Leben des Bedieners oder Dritte,
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das Gerät und andere Sachwerte des Betreibers,
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die effiziente Arbeit mit dem Gerät.