Personen-
anforderung
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10.4
09/2019-v1.6de
bietet, hinsichtlich der Kontrolltätigkeit keiner Weisung unterliegt (d.h. bei der
Durchführung und Auswertung der Prüfungen in seiner fachlichen Beurteilung wei-
sungsunabhängig ist) und über geeignete Mess- und Prüfeinrichtungen verfügt.
Der Betreiber darf nur Personen mit der Durchführung sicherheitstechnischer
Kontrollen beauftragen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Die
Einhaltung der genannten Voraussetzungen ist auf Verlangen der zuständigen
Behörde nachzuweisen.
Über die durchgeführte sicherheitstechnische Kontrolle ist ein Protokoll anzuferti-
gen, welches mindestens bis zur nächsten STK aufzubewahren ist. Das Protokoll
muss folgende Punkte enthalten:
Datum der Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen
Ergebnisse der sicherheitstechnischen Kontrollen
Angabe der ermittelten Messwerte
Messverfahren
sonstige Beurteilungsergebnisse
Das Protokoll hat der Betreiber mindestens bis zur nächsten sicherheitstechnischen
Kontrolle aufzubewahren.
Sperrung des Laufbandes
Eine Sperrung wird notwendig, wenn die Sicherheit des Laufbandes nicht mehr ge-
geben ist, bzw. wenn zu vermuten ist, dass dies der Fall sein könnte.
Eine Sperrung des Gerätes hat z.B. beim Auftreten der folgenden Symptome / Er-
eignisse zu erfolgen: ungewöhnliche Geräusche, Rauchentwicklung, unkontrolliertes
Stoppen oder Beschleunigen des Laufbandes, Ruckeln des Laufflächengürtels, Be-
schädigung einer Lamelle oder andere mechanische Beschädigungen, Verschütten
von Flüssigkeiten auf dem Laufband etc.
Eine Sperrung kann auch durch den WOODWAY-Kundendienst telefonisch verfügt
werden. In diesem Fall ist der Betreiber des Laufbandes verpflichtet, die Sperrung
vorzunehmen und diese dem WOODWAY-Kundendienst schriftlich zu bestätigen.
Auch die Überschreitung der Prüffristen von mehreren Monaten (siehe vorheriges
Kapitel) macht eine vorübergehende Sperrung des Laufbandes notwendig.
Der Betreiber trägt die Verantwortung für Sach- oder Personenschäden,
welche durch die unsachgemäße oder fehlende Sperrung des Laufbandes
entstehen!
Die Sperrung des Laufbandes muss so erfolgen, dass eine unbeabsichtigte und/oder
unberechtigte Wiederinbetriebnahme sicher ausgeschlossen werden kann und dass
erkennbar ist, welche Person autorisiert ist, das Laufband wieder in Betrieb zu neh-
men.
Wartung und Reinigung
ACHTUNG
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