Entsorgung | Hinweise zum Wiedereinsatz
11 Entsorgung
INFORMATION
Im Entsorgungsfall sind alle Komponenten und Materialien
des Elektrorollstuhls umwelt- und sortengerecht zu entsor-
gen oder einer Wiederaufbereitung zuzuführen.
VORSICHT
Verschmutzungsgefahr der Umwelt durch Batterie-
säure. Die Batterien des Elektrorollstuhls enthalten giftige
Säure. Sie dürfen nicht als Hausmüll entsorgt werden und
die Batteriesäure darf nicht in die Kanalisation oder das
Erdreich gelangen. Die aufgedruckten Hinweise des
Batterie h erstellers sind unbedingt zu beachten.
Wird der Elektrorollstuhl nicht mehr genutzt, muss er gemäß
den jeweiligen landesspezifisch geltenden Umweltschutz-
bestimmungen entsorgt werden.
Defekte Batterien werden beim Erwerb neuer Batterien
beim Fachhändler im Tausch zurückgenommen.
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12 Hinweise zum Wiedereinsatz
Der Elektrorollstuhl B400 ist zum Wiedereinsatz geeignet.
Produkte im Wiedereinsatz unterliegen – ähnlich wie ge-
brauchte Maschinen oder Fahrzeuge – einer besonderen
Belastung. Die Merkmale und Leistungen dürfen sich nicht
derart ändern, dass die Sicherheit der Patienten und ggf.
Dritter während der Lebensdauer gefährdet werden.
Aufgrund der Marktbeobachtung und dem Stand der Tech-
nik hat der Hersteller den Einsatz des Elektrorollstuhls B400
unter Einhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und
unter Einbeziehung der Service- und Wartungsvorgaben auf
5 Jahre kalkuliert. Zeiten der Einlagerung beim Fachhändler
oder Kostenträger gehören nicht dazu. Dabei ist deutlich
hervorzuheben, dass der B400 bei entsprechender Pflege
und Wartung weit über diesen definierten Zeitraum hinaus
zuverlässig ist.
Für den Wiedereinsatz ist das betreffende Produkt zunächst
gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
Anschließend ist das Produkt von einem autorisierten Fach-
mann auf Zustand, Verschleiß und Beschädigungen zu
überprüfen.
01/2010
B400