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Vorwort; Bestimmungsgemäße Verwendung; Urheberschutz; Garantiebestimmungen - Kessel Minilift F Anleitung Für Einbau, Bedienung Und Wartung

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  • DEUTSCH, seite 1
1.2.

Vorwort

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie sich für ein Produkt der KESSEL AG entschieden haben. Das erworbene Produkt ist nach
dem derzeitigen Stand der Technik gefertigt und geprüft. Lesen Sie sich diese Betriebsanleitung sorgfältig vor der
ersten Inbetriebnahme durch. Nur so ist ein sicherer und wirtschaftlicher Einsatz des Produktes zu gewährleisten.
Diese Betriebsanleitung enthält alle notwendigen Angaben über das Produkt, um einen bestimmungsgemäßen
und wirkungsvollen Einsatz zu gewährleisten. Zudem finden Sie Informationen wie Sie Gefahren frühzeitig er-
kennen, Reparaturkosten und Ausfallzeiten vermindern und die Zuverlässigkeit und Lebensdauer des Produktes
erhöhen.
Vor Inbetriebnahme sind grundsätzlich alle Sicherheitsbestimmungen, sowie die Herstellerangaben zu erfüllen.
Diese Betriebsanleitung ergänzt und/oder erweitert die bestehenden nationalen Vorschriften zum Unfallschutz
und zur Unfallverhütung. Diese Betriebsanleitung muss dem Bedienpersonal jederzeit am Einsatzort des Produk-
tes verfügbar sein.
1.3.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die KESSEL Produkte entsprechen den gültigen Sicherheitsregeln und dem Stand der Technik. Bei nicht bestim-
mungsgemäßer Verwendung kann Lebensgefahr für den Benutzer sowie für Dritte bestehen. Außerdem kann das
Produkt und oder Anbauteile beschädigt bzw. zerstört werden.
Es ist darauf zu achten, dass das Produkt nur in technisch einwandfreiem Zustand und bestimmungsgemäßem
betrieben wird. Hierzu beachten Sie diese Betriebsanleitung.
1.4.

Urheberschutz

Das Urheberrecht an dieser Betriebsanleitung verbleibt bei der KESSEL AG. Diese Betriebsanleitung ist für das
Bedienungs-, Montage- und Wartungspersonal bestimmt. Sie enthält Vorschriften und Zeichnungen technischer
Art, die weder vollständig noch teilweise vervielfältigt, verbreitet oder zu Zwecken des Wettbewerbs unbefugt
verwertet oder anderen mitgeteilt werden dürfen.
1.5.

Garantiebestimmungen

Kosten für den Aus- und Einbau des beanstandeten Produktes am Einsatzort, Fahrtkosten des Reparaturperso-
nals zum und vom Einsatzort sowie Transportkosten sind nicht Bestandteil der Garantieleistung. Die entstandenen
Kosten sind vom Absender bzw. Betreiber der Pumpe zu tragen. Dies gilt auch, wenn ein Garantieanspruch gel-
tend gemacht worden ist und die werksseitige Überprüfung ergeben hat, dass das Produkt einwandfrei arbeitet
und frei von Mängeln ist. Alle Produkte besitzen einen höchstmöglichen Qualitätsstandard und unterliegen vor
Auslieferung einer technischen Endkontrolle. Durch eine von der KESSEL AG erbrachte Garantieleistung wird
weder die Garantiezeit verlängert, noch für die ersetzten Teile eine neue Garantiezeit begründet. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere solche auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz, auch für
Folgeschäden jeglicher Art.
Um eine zügige Bearbeitung im Garantiefall zu gewährleisten, senden Sie bitte das beanstandete Produkt zu-
sammen mit dem Kaufbeleg und der Angabe des Schadens frachtfrei an das Werk. Reklamationen aufgrund von
Transportschäden müssen bei Zustellung der Ware von Spedition, Bahn oder Post festgestellt oder bestätigt wird.
1.5.1
Gewährleistung
Dieses Kapitel beinhaltet die allgemeinen Angaben zur Gewährleistung. Vertragliche Vereinbarungen werden im-
mer vorrangig behandelt und nicht durch dieses Kapitel aufgehoben!
Die KESSEL AG verpflichtet sich, Mängel an verkauften Produkten zu beheben, wenn folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:
• Qualitätsmängel des Materials, der Fertigung und/oder der Konstruktion.
• Die Mängel wurden innerhalb der Gewährleistungszeit schriftlich beim Hersteller gemeldet.
• Das Produkt wurde nur unter den bestimmungsgemäßen Einsatzbedingungen verwendet.
• Alle Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen wurden durch Fachpersonal angeschlossen und geprüft.
Die Gewährleistungszeit hat, wenn nicht anders vereinbart, eine Dauer von 12 Monaten ab Inbetriebnahme bzw.
max. 24 Monaten ab Lieferdatum. Andere Vereinbarungen müssen schriftlich in der Auftragsbestätigung ange-
ALLGEMEINES
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2016/04

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