Kapitel 12
Wartung, Kundendienst, Gewährleistung,
Entsorgung
Änderungen und Instandsetzungen
Autorisierte Personen
Sicherheitstechnische Kontrollen
12 • Wartung, Kundendienst, Gewährleistung, Entsorgung
Wartung
Änderungen und Instandsetzungen dürfen die Sicherheit des Gerätes oder des Gerä-
tewagens und des Zubehörs für den Patienten, den Anwender und die Umgebung
nicht mindern. Dies gilt als erfüllt, wenn die konstruktiven und funktionellen Merkmale
nicht sicherheitsmindernd verändert werden.
Änderungen und Instandsetzungen dürfen nur durch Erbe oder von Erbe ausdrücklich
autorisierten Personen durchgeführt werden. Führen nicht autorisierte Personen Än-
derungen oder Instandsetzungen am Gerät oder Zubehör durch, übernimmt Erbe kei-
ne Haftung. Außerdem erlischt der Garantieanspruch.
Durch die Sicherheitstechnischen Kontrollen wird überprüft, ob die Sicherheit und
Funktionsbereitschaft des Gerätes oder des Gerätewagens und des Zubehörs inner-
halb eines definierten technischen Sollzustandes gegeben ist. Sicherheitstechnische
Kontrollen müssen mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden.
Kundendienst
Wenn Sie an einem Wartungsvertrag interessiert sind, wenden Sie sich bitte in
Deutschland an Erbe Elektromedizin, in anderen Ländern an Ihren lokalen Ansprech-
partner. Dies kann eine Erbe-Tochtergesellschaft, eine Erbe-Repräsentanz oder eine
Handelsvertretung sein.
Gewährleistung
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Bedingungen des Kaufver-
trages.
Entsorgung
Ihr Produkt ist mit einem durchgestrichenen Abfalltonnen-Symbol gekennzeichnet
(siehe Abbildung). Bedeutung: Für alle EU-Staaten gilt, dass dieses Produkt entspre-
chend den nationalen Umsetzungen der EU-Richtlinie 2002/96/EG vom 27.01.2003,
WEEE einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden muss.
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