3.3
Sicherheits- und Unfallverhütungs-Vorschriften
1
Beachten Sie neben den Hinweisen in dieser Betriebsanleitung die allgemeingültigen
Sicherheits- und Unfallverhütungs-Vorschriften!
2
Die angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben wichtige Hinweise für den
gefahrlosen Betrieb; die Beachtung dient Ihrer Sicherheit!
3
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege die jeweiligen Bestimmungen beachten!
4
Vor Arbeitsbeginn sich mit allen Einrichtungen und Betätigungselementen sowie mit
deren Funktionen vertraut machen. Während des Arbeitseinsatzes ist es dazu zu spät!
5
Die Bekleidung des Benutzers soll eng anliegen. Locker getragene Kleidung vermeiden.
6
Zur Vermeidung von Brandgefahr Maschine sauber halten!
7
Vor dem Anfahren und vor Inbetriebnahme Nahbereich kontrollieren! (Kinder!) Auf
ausreichende Sicht achten!
8
Das Mitfahren während der Arbeit und der Transportfahrt auf dem Arbeitsgerät ist nicht
gestattet.
9
Geräte vorschriftsmäßig ankuppeln und nur an den vorgeschriebenen Vorrichtungen
befestigen und sichern!
10
Beim An- und Abbauen die Stützeinrichtungen in die jeweilige Stellung bringen!
11
Beim An- und Abkuppeln des Schneidwerkes an oder von dem Feldhäcksler ist
besondere Vorsicht nötig.
12
Ballastgewichte immer vorschriftsmäßig an den dafür vorgesehenen
Befestigungspunkten anbringen!
13
Zulässige Achslasten, Gesamtgewicht und Transportabmessungen beachten!
14
Transportausrüstung – wie z.B. Beleuchtung, Warneinrichtungen und evtl.
Schutzeinrichtungen – überprüfen und anbauen!
15
Betätigungseinrichtungen (Seile, Ketten, Gestänge usw.) fernbetätigter Einrichtungen
müssen so verlegt sein, dass sie in allen Transport- und Arbeitsstellungen nicht
unbeabsichtigte Bewegungen auslösen.
16
Schneidwerk für Straßenfahrt in vorgeschriebenen Zustand bringen und nach Vorschrift
des Herstellers verriegeln!
17
Während der Fahrt den Fahrerstand niemals verlassen!
18
Die gefahrene Geschwindigkeit muss immer den Umgebungsverhältnissen angepasst
werden! Bei Berg- und Talfahrt und Querfahrten zum Hang plötzliche Kurvenfahrten
vermeiden!
19
Fahrverhalten, Lenk- und Bremsfähigkeit werden durch angebaute oder angehängte
Geräte und Ballastgewichte beeinflusst. Daher auf ausreichende Lenk- und
Bremsfähigkeit achten!
20
Bei Kurvenfahrt die weite Ausladung und/oder die Schwungmasse des Gerätes
berücksichtigen!
21
Schneidwerk nur in Betrieb nehmen, wenn alle Schutzvorrichtungen angebracht und in
Schutzstellung sind!
22
Sicherheitseinrichtungen in guten Zustand erhalten. Fehlende oder beschädigte Teile
ersetzen.
23
Der Aufenthalt im Arbeitsbereich ist verboten!
24
Nicht im Dreh- und Schwenkbereich des Gerätes aufhalten!
25
Hydraulische Klapprahmen dürfen nur betätigt werden, wenn sich keine Personen im
Schwenkbereich aufhalten!
Sicherheit
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