Pos : 16.7.1 /BA/ Sicherheit/Personalqualifi kati on und -sc hul ung @ 0\mod_1195639383185_6.doc x @ 1129 @ 3 @ 1
3.3.1
Personalqualifikation und -schulung
Die Maschine darf nur von Personen benutzt, gewartet und instandgesetzt werden, die hiermit
vertraut und über die damit verbundenen Gefahren unterrichtet sind. Verantwortungsbereich,
Zuständigkeit und die Überwachung des Personals müssen durch den Betreiber genau geregelt
sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen
und zu unterweisen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt der
Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird.
Instandsetzungsarbeiten, die nicht in dieser Betriebsanleitung beschrieben sind, dürfen nur von
autorisierten Fachwerkstätten durchgeführt werden.
Pos : 16.7.2 /BA/Sicherheit/Gefahr en bei Nic htbeac htung der Sic herheits hinweise @ 0\mod_1195639434013_6.doc x @ 1148 @ 3 @ 1
3.3.2
Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen als
auch für Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
kann zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
•
Gefährdung von Personen durch nicht abgesicherte Arbeitsbereiche
•
Versagen wichtiger Funktionen der Maschine
•
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
•
Gefährdung von Personen durch mechanische und chemische Einwirkungen
•
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von Hydrauliköl
Pos : 16.7.3 /BA/Sicherheit/Sic her hei tsbewusstes Arbeiten_T eil1 @ 0\mod_1195639792576_6.doc x @ 1167 @ 3 @ 1
3.3.3
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden Vorschriften
zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des
Betreibers sind zu beachten.
Die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften
sind bindend.
Die Sicherheitshinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten.
Beim Verkehr auf öffentlichen Straßen müssen die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (in der
Bundesrepublik Deutschland die StVZO und StVO) eingehalten werden.
Für den Notfall gerüstet sein. Dazu Feuerlöscher und Verbandskasten in greifbarer Nähe
aufbewahren. Notrufnummern für Ärzte und Feuerwehr am Fernsprecher bereithalten.
Pos : 16.7.4 /Layout M odule /---------------Seitenumbruc h---------------- @ 0\mod_1196175311226_0.doc x @ 4158 @ @ 1
Sicherheit
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