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Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung; Restrisiken; Geräuschkennwerte - ATIKA BTA 90 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise

Beachten Sie die folgenden Hinweise, um sich selbst und
andere vor möglichen Verletzungen zu schützen.
1. Betreiben Sie die Tischkreissäge nur auf
festem
ebenem
rutschfestem
schwingungsfreien Untergrund.
Halten Sie den Standplatz von Stolpergefahren frei.
Sorgen Sie für ausreichende Lichtverhältnisse.
2. Betreiben Sie die Tischkreissäge nicht in feuchter bzw. nasser
Umgebung sowie in der Nähe von brennbaren Flüssigkeiten oder
Gasen
3. Betreiben Sie die Kreissäge nur mit kompletter und korrekt ange-
brachten Schutzeinrichtungen
Verwenden Sie den mitgelieferten Spaltkeil
Das Ein- und Nachstellen des Spaltkeiles ist aus Abb. 40. der
Zusammenbauanleitung ersichtlich
4. Zum einwandfreien und sicheren Betrieb innerhalb von geschlossen
Räumen muß die Maschine an eine Späneabsauganlage (z. B.
transportabler Kleinentstauber) angeschlossen sein
Luftgeschwindigkeit am Absaugstutzen mindestens 20 m/s
Unterdruck: 1,6 kN/m² (1600 Pa)
5. Halten Sie Kinder unbedingt vom Gerät fern und lassen Sie die
Säge nie unbeaufsichtigt
6. Personen unter 18 Jahren dürfen die Kreissäge nicht bedienen
7. Der Bedienende ist im Arbeitsbereich gegenüber Dritten verant-
wortlich
8. Tragen Sie enganliegende Arbeitskleidung.
Legen Sie Schmuck und Armbanduhr ab.
9. Tragen Sie Gehörschutz (Schalldruckpegel am Arbeitsplatz über-
steigt in der Regel 85 dB(A))
10. Verwenden Sie keine rissigen Sägeblätter oder solche, die ihre
Form verändert haben. Verwenden Sie nur gut geschärfte Sägeblät-
ter.
11. Verwenden Sie keine Kreissägeblätter aus Hochleistungsstahl
(HSS), nur Werkzeuge gemäß EN 847-1 dürfen verwendet werden.
12. Verwenden Sie keine defekten Anschlußleitungen
Der Elektroanschluß bzw. Reparaturen an elektrischen Teilen
der Maschine hat durch einen konzessionierten Elektrofachmann zu
erfolgen, wobei die örtlichen Vorschriften insbesondere hinsichtlich
der Schutzmaßnahmen zu beachten sind.
13. Das Verwenden von Wanknuteinrichtungen und Nutfräswerk-
zeugen ist nicht gestattet.
14. Verwenden Sie beim Schneiden von Rundholz eine Einrichtung,
die das Werkstück beiderseits das Sägeblattes gegen Verdrehen
sichert
15. Verwenden Sie beim Längsschneiden von schmalen Werkstücken
(Abstand zwischen Sägeblatt und Parallelanschlag kleiner als 120
mm), den Schiebestock. Abb. 58
Verwenden Sie zum Andrücken schmaler Werkstücke an den Paral-
lelanschlag ein Schiebeholz. Schiebehölzer sind im Handel erhält-
lich.
Verwenden Sie keine defekten Schiebestöcke und –hölzer.
16. Sorgen Sie dafür, daß abgeschnittene Stücke nicht vom Zahn-
kranz des Sägeblattes erfaßt und weggeschleudert werden.
Entfernen Sie Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand aus
dem Gefahrenbereich Sägeblatt
17. Erneuern Sie bei ausgeschlagenem Sägespalt die Tischeinlage
18. Schalten Sie die Maschine ab und ziehen Sie den Netzstecker aus
der Steckdose bei
Reparaturarbeiten
Wartungs- und Reinigungsarbeiten
Beseitigung von Störungen
Transport der Säge
Sägeblattwechsel
Verlassen der Säge (auch bei kurzzeitigen Unterbrechungen)
4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Tischkreissäge ist ausschließlich zum Längs- und Quer-
schneiden von Massivholz und Plattenwerkstoffen wie Spanplatten,
Tischlerplatten und Mdf-Platten mit quadratischem oder rechtecki-
gem Querschnitt unter Verwendung von CV- bzw. HM - Kreissäge-
blätter vorgesehen, die Verwendung von Sägeblattern aus HSS -
Stahl (hochlegierter Schnellarbeitsstahl) ist nicht zulässig. Der
Durchmesser des Sägeblatts muß zwischen 300 und 315 mm lie-
gen.
Querschnitte dürfen nur mit dem angebrachten Queranschlag
durchgeführt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhal-
tung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs-
und Instandsetzungsbedingungen und die Befolgung der in der
Anleitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
Jeder weiter darüberhinausgehende Gebrauch gilt als nicht be-
stimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden jeder Art haf-
tet der Hersteller nicht: das Risiko trägt allein der Benutzer.
Die Tischkreissäge darf nur von Personen über 18 Jahren genutzt,
instandgesetzt und gewartet werden. Metallteile (Nägel etc.) sind
aus dem zu sägenden Holz unbedingt zu entfernen.

Restrisiken

Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Einhaltung
aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgrund der durch den
Verwendungszweck bestimmten Konstruktion noch Restrisiken beste-
hen:
Verletzungsgefahr der Finger und Hände durch das Werkzeug
(Sägeblatt) oder Werkstück bei unsachgemäßer Handhabung.
Verletzung durch weggeschleuderte Werkstückteile.
Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes.
Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ordnungsgemäßer
Elektro-Anschlußleitungen.
Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten elektrischen
Bauteilen.
Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbeiten
ohne Gehörschutz.
Emission gesundheitsschädlicher Holzstäube beim Betrieb ohne
Absaugung.
Desweiteren können trotz aller getroffener Vorkehrungen nicht offen-
sichtliche Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheits- hinweise"
und die „Bestimmungsgemäße Verwendung", sowie die Bedienungs-
anweisung insgesamt beachtet werden.
Geräuschkennwerte
(DIN
EN ISO 3744:1995-11 / DIN EN ISO 11201:1996-07 /
ISO 7960 Anhang A: 1995-02)
Schalleistungspegel Schalldruckpegel am Arbeitsplatz
Leerlauf
L
= 94 dB(A)
WA
Bearbeitung L
= 105 dB(A)
WA
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen damit nicht
zugleich auch sichere Arbeitsplatzwerte darstellen. Obwohl es eine
Korrelation zwischen Emissions- und Immissionspegeln gibt, kann
daraus nicht zuverlässig abgeleitet werden, ob zusätzliche Vorsichts-
maßnahmen notwendig sind oder nicht. Faktoren, welche den derzeiti-
gen am Arbeitsplatz vorhandenen Immissionspegel beeinflussen kön-
nen, beinhalten die Dauer der Einwirkungen, die Eigenart des Arbeits-
raumes, andere Geräuschquellen usw., z.B. die Anzahl der Maschinen
und anderen benachbarten Vorgängen. Die zulässigen Arbeitsplatzwer-
te können ebenso von Land zu Land variieren. Diese Information soll
jedoch den Anwender befähigen, eine bessere Abschätzung von Ge-
fährdung und Risiko vorzunehmen.
L
= 81 dB(A)
pA
L
= 89 dB(A)
pA

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