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Gewährleistung; Einsatzgebiete - afag CS 8/10-SD Montageanleitung

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3.1.5 Gewährleistung
Die Gewährleistung auf Afag Handhabungskomponenten und Handhabungssysteme beträgt:
24 Monate ab Inbetriebnahme, jedoch maximal 27 Monate ab Auslieferung.
Verschleissteile (z.B. Stossdämpfer) sind von der Gewährleistung ausgenommen.*
Die Gewährleistung umfasst den Ersatz bzw. die Reparatur von defekten Afag Teilen. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erlischt in folgenden Fällen:
Nicht bestimmungsgemässe Verwendung
Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung
unsachgemässes Montieren, in Betrieb nehmen, Bedienen und Warten
Eigenständige Reparaturen, bauliche Veränderungen ohne vorherige Einweisung durch die Afag Automation AG
Entfernen der Seriennummer am Produkt
Einsatz des Moduls ohne Stossdämpfer oder mit defekten Stossdämpfern
mangelhafte Überwachung von Verschleissteilen
*Ein Kunde hat Anspruch auf ein mangelfreies Produkt. Das gilt auch für Zubehör und Verschleissteile, wenn sie mangelhaft
sind.
Abnützung dagegen fällt nicht unter Gewährleistung.

3.1.6 Einsatzgebiete

Die CS-Compact-Schlitten sind ausschliesslich für das lineare Bewegen in beliebiger
Lage von Nutzlasten auf dem Schlitten bis maximal (CS 8/10 = 0,3 kg), (CS 8/30/60
= 0,7 kg), (CS 12 = 1,2 kg) bestimmt. Nutzlasten an der Stirnseite der Module,
(CS8/10 = 0,3 kg) (CS 8/30/60 = 0,4 kg), (CS 12 = 0,7 kg) bestimmt, welche bei der
Manipulation nicht Personen, sach- und umweltgefährdend reagieren.
Sie können aber auch in Kombination mit anderen Modulen als Pick and Place-
Station eingesetzt werden wobei die zulässigen Nutzlasten nicht überschritten
werden dürfen.
Ein darüber hinausgehende Benutzung ist nicht sachgemäss.
Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das
Risiko trägt allein der Anwender.
Zur Bestimmungsgemässen Verwendung gehören auch das Beachten der
Betriebsanleitung sowie das Einhalten der vom Hersteller vorgeschriebenen
Wartungs- und Instandsetzungsvorschriften.
Die CS-Module dürfen nur von Personen betrieben und gewartet werden, die hiermit
vertraut und über Gefahren unterrichtet sind.
Die einschlägigen Unfallverhüttungsvorschriften sowie die
sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Vorschriften sind einzuhalten.
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HINWEIS
VORSICHT
CS8-CS12-BA-vers. 4.2 de. 20190312

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