Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umweltfreund-
lichen Materialien, die Sie über die örtlichen
Recyclingstellen entsorgen können .
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht
in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU
müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden .
Werfen Sie Akkus nicht in den
Hausmüll!
WARNUNG!
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Entnehmen Sie vor der Entsorgung die Akkus
aus dem Gerät .
Defekte oder verbrauchte Akkus müssen gemäß
Richtlinie 2006/66/EC recycelt werden . Geben
Sie Akku-Pack und / oder das Gerät über die ange-
botenen Sammeleinrichtungen zurück .
Über Entsorgungsmöglichkeiten für ausgediente
Elektrowerkzeuge / Akku-Pack informieren Sie sich
bitte bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung .
Entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht .
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungsmate-
rialien und trennen Sie diese gegeben-
enfalls gesondert . Die Verpackungsma-
terialien sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit
folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung .
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DE │ AT │ CH
Garantie der
Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab
Kaufdatum . Im Falle von Mängeln dieses Produkts
stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte zu . Diese gesetzlichen Rechte
werden durch unsere im Folgenden dargestellte
Garantie nicht eingeschränkt .
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum . Bitte
bewahren Sie den Kassenbon gut auf . Dieser wird
als Nachweis für den Kauf benötigt .
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum
dieses Produkts ein Material- oder Fabrikationsfeh-
ler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer
Wahl – für Sie kostenlos repariert, ersetzt, oder der
Kaufpreis erstattet . Diese Garantieleistung setzt vo-
raus, dass innerhalb der Dreijahresfrist das defekte
Gerät und der Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt
und schriftlich kurz beschrieben wird, worin der
Mangel besteht und wann er aufgetreten ist .
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück . Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum .
Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert . Dies gilt auch für ersetzte und
reparierte Teile . Eventuell schon beim Kauf vorhan-
dene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden . Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig .
PMSA 12 B2