Das Bundesamt für Post und Telekommunikation informiert
Sehr geehrter Rundfunkteilnehmer!
Dieser Rundfunkempfänger darf im Rahmen der gültigen „Allgemeingenehmigung für Ton- und
Fernseh-Rundfunkempfänger"
Sie bitte, daß danach mit dem Gerät nur die für die Allgemeinheit bestimmten Aussendungen
empfangen werden dürfen. Der Empfang anderer Aussendungen (z.B. des Polizeifunks oder des
Mobilfunks) ist nicht gestattet.
Dieses Gerät entspricht den zur Zeit geltenden europäischen Normen bzw. deutschen technischen
Vorschriften und ist zum Nachweis dafür gekennzeichnet
Die Kennzeichnung bietet Ihnen die Gewähr, daß die für das Gerät geltenden Spezifikationen der
elektromagnetischen Verträglichkeit eingehalten werden. Das bedeutet, daß Störungen bei
anderen Fernmeldeanlagen durch Ihr Gerät sowie störende Beeinflussungen Ihres Gerätes durch
andere Fernmeldeanlagen weitgehend vermieden werden.
Sollten beim Betrieb Ihres Gerätes dennoch Störungen des Empfangs auftreten, so wenden Sie
sich bitte an die örtlich zuständige Außenstelle des Bundesamtes für Post und
Telekommunikation.
1) Veröffentlicht im Amtsblatt des Bundesministers für Post und Telekommunikation
2) Gültige Kennzeichnungen sind:
• CE-Zeichen für Inverkehrbringen nach europäischen Normen
• BZT-Zeichen mit Bundesadler und Konformitätsinhabernummer oder BMPT-Zeichen
mit Amtsblattverfügungsnummer für Inverkehrbringen nach deutschen Normen bzw.
Vorschriften
1)
in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden. Beachten
2)
. Bitte überzeugen Sie sich selbst.