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Explosionsschutzprüfung - Still RX20-14 Originalbetriebsanleitung

Gegengewichtsstapler
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Sicherheitstechnische Prüfungen
Explosionsschutzprüfung
GEFAHR
Explosionsgefahr!
Der Betreiber (siehe die „Definition
der verantwortlichen Personen - Be-
treiber") ist laut Betriebssicherheits-
verordnung (BetrSichV) für seine Ar-
beitsmittel verantwortlich. Er hat für
die ordnungsgemäße Durchführung
von Prüfungen und Instandsetzungen
zu sorgen.
Jeder Stapler für den Einsatz in explosionsge-
fährdeten Bereichen muss regelmäßig nach
FEM 4.004 geprüft werden, siehe Kapitel
„Regelmäßige Sicherheitsüberprüfung des
Staplers".
Eine wiederkehrende Prüfung für Stapler, die
in explosionsgefährdeten Bereichen einge-
setzt werden, muss gemäß Betriebssicher-
heitsverordnung alle drei Jahre durch eine
befähigte Person erfolgen, siehe auch „Defi-
nition der verantwortlichen Personen - Befä-
higte Person". STILL als Hersteller empfiehlt
jedoch, diese Prüfung jährlich durchzuführen.
Bei harten Einsatzbedingungen muss das In-
tervall reduziert werden.
Ein Prüfprotokoll anlegen. Die Ergebnisse
der Prüfung mindestens bis zur übernächsten
Prüfung aufbewahren.
Der Termin wird durch einen Aufkleber am
Stapler angezeigt.
– Die wiederkehrende Explosionsschutzprü-
fung des Staplers ausführen lassen.
– Die Richtlinien für Prüfarbeiten am Stapler
gemäß FEM 4.004 beachten.
Für die umgehende Beseitigung von Mängeln
muss der Betreiber sorgen.
– Den autorisierten Service verständigen.
– Die nationalen Vorschriften des Einsatz-
lands beachten!
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56368011530 DE - 06/2019 - 02
-Prüfung
wurde durchgeführt
letzte Prüfung
Nächste Prüfung
Sicherheit
6036_003-056

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