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Restrisiko
Restrisiko
Restgefahren, Restrisiken
GEFAHR
Explosionsgefahr bei Feuer oder
Schwelbrand!
Durch verunreinigte, beschädigte
oder defekte Bauteile kann es im
ungünstigsten Fall zu Feuer oder
Schwelbrand kommen.
Bei Brandgeruch:
– Den Stapler sofort aus dem
explosionsgefährdeten Bereich
entfernen und sicher abstellen.
– Brandbekämpfungsmaßnahmen
einleiten.
– Den Sicherheitsbeauftragten
informieren.
Trotz sorgfältiger Arbeit und Einhaltung
der Normen und Vorschriften kann nicht
ausgeschlossen werden, dass im Umgang mit
dem Stapler noch weitere Gefahren auftreten
können.
Sowohl der Stapler als auch alle sonstigen
Systemkomponenten entsprechen den zur
Zeit gültigen Sicherheitsbestimmungen.
Trotzdem ist auch bei bestimmungsgemäßer
Nutzung und Beachtung aller gegebenen
Hinweise ein Restrisiko nicht auszuschließen.
Auch über den engeren Gefahrenbereich
des Staplers hinaus ist ein Restrisiko nicht
auszuschließen. Personen, die sich in diesem
Bereich aufhalten, müssen dem Stapler
eine erhöhte Aufmerksamkeit widmen, um
im Falle einer eventuellen Fehlfunktion,
eines Zwischenfalls, eines Ausfalls usw.
unverzüglich reagieren zu können.
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56368011530 DE - 06/2019 - 02
Sicherheit