Betriebsanleitung
10.2.4 Abschleppen durchführen
WARNUNG!
Der Radlader darf nur abgeschleppt werden, wenn dessen Betriebsbremse
(Fußbremse) und Notlenkung funktionsfähig sind.
WARNUNG!
Maschinenschäden!
10.2.5 Nach dem Abschleppvorgang
GEFAHR!
Lebensgefahr!
Den Radlader nach dem Abschleppen sofort mit Unterlegkeilen gegen Wegrollen sichern.
WARNUNG!
Lebensgefahr!
Wenn der Radlader gegen ein Wegrollen nicht gesichert ist, dürfen Sie die im Folgenden
beschriebenen Arbeiten nicht durchführen!
Zunächst müssen die Vorbereitungen an der Fahrhydraulik und der
Feststellbremse abgeschlossen sein.
Fahren Sie zum Abschleppen des Radladers langsam an.
Die maximale Abschleppgeschwindigkeit darf 5 km/h nicht überschreiten!
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Sichern Sie den Radlader durch die
Abschleppverbindung mit dem Schleppfahrzeug
gegen Wegrollen. Entfernen Sie erst dann die
Unterlegkeile von den Reifen.
Das Abschleppen des Radladers darf nur im
Baustellenbereich erfolgen um den Radlader aus
einem Gefahrenbereich zu entfernen.
Halten Sie die Abschleppstrecke so gering wie
möglich – sie darf 1000 Meter nicht
überschreiten!